AboAbonnieren

ProstitutionGenehmigungen für Wohnmobile in Blankenheim nötig

Lesezeit 4 Minuten

Prostitution in Wohnwagen entlang einiger Straßen um Blankenheim ist an der Tagesordnung. Dieser Parkplatz an der B 51 wurde mittlerweile gesperrt, für andere Wege und Plätze müssen nun Mietverträge abgeschlossen werden.

Blankenheim – In Sachen Verkehr liegt Blankenheim ganz vorne im Kreis: Über die Transitstrecken rollen Laster und Autos Richtung Rheinland-Pfalz und Luxemburg. Und auch am Straßenrand ist mit dem „Verkehr“ nicht Schluss: In Buchten und Einmündungen, auf Wirtschaftswegen und Parkplätzen bieten Damen ihre einschlägigen Dienste an.

Doch wie lange die Wohnwagen und Wohnmobile mit den roten Lampen noch rund um Blankenheim stehen werden, ist offen. Denn zurzeit werden neue Vorschriften umgesetzt. Und in diesem Rahmen hat der Blankenheimer Gemeinderat einigen Einfluss auf das Geschehen am Straßenrand.

Neues Gesetz soll Prostituierte schützen und Kriminalität bekämpfen

Hintergrund ist das Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Zweck dieses Gesetzes ist unter anderem, Prostituierte besser zu schützen und Kriminalität zu bekämpfen. Sexarbeiterinnen sind seitdem unter anderem verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der Behörde anzumelden.

Hierzulande ist dies der Kreis Euskirchen. Dort werden die Frauen über das neue Gesetz aufgeklärt, auf Beratungsangebote hingewiesen und absolvieren eine Gesundheitsaufklärung. Anschließend erhalten sie eine Anmeldebescheinigung, umgangssprachlich „Hurenausweis“ genannt.

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, muss dafür eine Genehmigung haben, die der Kreis nach der Vorlage eines Betriebskonzepts erteilen kann. Keine Genehmigung erhält etwa, wer innerhalb der vergangenen fünf Jahre wegen bestimmter Verbrechen oder Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzung, Zwangsprostitution oder Erpressung rechtskräftig verurteilt wurde.

Wer Prostitutionsfahrzeuge aufstellt, erhält nur dann eine Erlaubnis, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. So müssen die Fahrzeuge gewisse Vorschriften erfüllen. Laut Kreisverwaltung müssen die Wohnwagen einen „ausreichend großen Innenraum“, eine „angemessene Innenausstattung“ und eine „angemessene sanitäre Ausstattung“ besitzen. Außerdem müssen die Türen jederzeit von innen zu öffnen und durch technische Vorkehrungen Hilfe erreichbar sein.

Politik kann Verträge verweigern

Wer eine solche Genehmigung beantragt, muss zudem eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder eine Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen der Kommune vorlegen. Und an diesem Punkt kommt der Blankenheimer Gemeinderat ins Spiel. Denn viele Wege, die von den Bundes- und Landesstraßen abzweigen, sind in Gemeindebesitz.

Die Politiker könnten also diese Verträge verweigern und so dafür sorgen, dass das älteste Gewerbe der Welt die Straßen der Gemeinde verlässt. Oder sie könnten durch angemessene Mietverträge für die Damen dafür sorgen, dass zusätzliche Einnahmen in die leere Gemeindekasse fließen.

Wie diese Zeitung aus zuverlässiger Quelle erfuhr, hat nun ein Gewerbetreibender erstmals einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde gestellt. Über diese Vertragsangelegenheit soll der Ausschuss für Gemeindeentwicklung am Donnerstag, 15. März, in nicht-öffentlicher Sitzung entscheiden.

Bürgermeister Rolf Hartmann (parteilos), der vor rund fünf Jahren mit seinem Plan gescheitert war, an der Oberahr eine Sexsteuer einzuführen, zeigte sich beim Thema Wohnwagenprostitution zugeknöpft: „Gemäß den einschlägigen Vorschriften darf und muss ich nur über Beschlüsse im nicht-öffentlichen Teil berichten.“ Falls es diesen geben sollte, werde er „die Politik in die Lage versetzen, einen Beschluss zu fassen“. Er selbst habe eine Meinung zu diesem Thema, doch die „sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“.

Landesbetrieb Straßen NRW hat einen Parkplatz neben der B51 gesperrt

Ein weiterer Eigentümer entsprechender Flächen ist der Landesbetrieb Straßen NRW. Er ist etwa für die Parkplätze neben Bundes- und Landesstraßen zuständig. Einen beim horizontalen Gewerbe beliebten Parkplatz neben der B 51 hat der Landesbetrieb mittlerweile gesperrt – er wird beim Umbau der Kreuzung am Blankenheimer Gewerbegebiet zurückgebaut.

37 Sexarbeiterinnen registriert

Insgesamt 37 Frauen haben sich bislang beim Kreis Euskirchen als Sexarbeiterinnen registrieren lassen. 26 von ihnen haben an Beratungsgesprächen teilgenommen. Männliche Prostituierte haben sich bislang nicht gemeldet. Die Damen sind alle älter als 21 Jahre. 16 von ihnen sind Deutsche, vier Thailänderinnen, drei Rumäninnen, zwei Polinnen, zwei Litauerinnen und zwei Ukrainerinnen. Weitere Beratungsgespräche, teilweise mit Dolmetschern, sind terminiert.

Bislang liegen beim Kreis acht Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor. Hierzu haben bislang fünf Beratungsgespräche stattgefunden. Die Prostitutionsstätten befinden sich in Euskirchen, Zülpich, Mechernich und Blankenheim. Blankenheim ist die einzige Kommune, in der eine Gewerbetreibende Fahrzeuge bereitstellt.

Wohnungsprostitution findet nach Auskunft der Kreisverwaltung im ganzen Kreisgebiet statt, verlässliche Zahlen seien dazu nicht vorhanden. Daher könne auch keine Dunkelziffer zuverlässig geschätzt werden.

Bei Kontrollen durch Polizei und Kreisverwaltung wurde im Euskirchener Stadtgebiet in einer nicht angemeldeten Prostitutionsstätte eine nicht angemeldete Prostitutionsveranstaltung beendet. Es wurden Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten erstattet. Während der Übergangszeit des Gesetzes wurde eine Kontrolle im Mechernicher Stadtgebiet durchgeführt. Die Kripo verfasste anschließend eine Anzeige wegen Zwangsprostitution. Weitere Kontrollen sollen stattfinden.

Zusätzliches Personal wurde bislang bei der Kreisverwaltung nicht eingestellt. Die neuen Aufgabengebiete werden zurzeit noch von zwei Kräften neben ihrer eigentlichen Tätigkeit betreut. Geplant ist, eine halbe Stelle ab dem 1. August einzurichten.