Kein Start der WindräderGericht will in Dahlem IV keine Tatsachen schaffen
Dahlem – Drei Windkraftanlagen im Windpark Dahlem IV dürfen vorerst nicht in Betrieb gehen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen (VG) entschieden. Dabei handelt es sich um eine Zwischenverfügung im aktuellen Eilverfahren.
2017 hatte der Naturschutzbund (Nabu) bereits einen Baustopp von 32 Monaten erwirkt. Das Gericht hatte Fehler im Genehmigungsverfahren festgestellt. Während in diesem Verfahren noch die Entscheidung über eine mögliche Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster aussteht, hatten die Betreiber einen neuen Bauantrag eingereicht, den der Kreis im März genehmigt und gegen den Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) geklagt hat.
Erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan
Mit ihrer Entscheidung will die Kammer nun verhindern, dass vor einer Entscheidung Tatsachen geschaffen werden. Es bedürfe dieser Zwischenregelung, damit die Unterlagen geprüft werden können, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Es sei nicht auszuschließen, dass sich während des Eilverfahrens ein möglicherweise bestehendes, signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan realisiere. So brüte in etwa 780 bis 1010 Metern Entfernung zu den Anlagen ein Rotmilanpaar. Es sei in Fachkreisen anerkannt und durch Untersuchungen belegt, so das Gericht, dass für Rotmilane, die im 1000 Meter Radius einer Windenergieanlage brüteten, grundsätzlich ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollisionen mit der Anlage bestehe.
Wirtschaftliches Risiko
Ob diese Annahme im vorliegenden Fall entkräftet werden könne, stehe im Streit. Das Gericht benötige Zeit zur Sichtung und Bewertung der Expertisen verschiedener sachverständiger Stellen. Gleichzeitig gelte es, den Rotmilan zu schützen. Die primär wirtschaftlichen Interessen der Betreiber müssten gegenüber den Belangen des Naturschutzes insoweit zurücktreten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Eine Untersagung der Inbetriebnahme zweier weiterer, noch im Bau befindlicher Anlagen hält das Gericht für nicht nötig. Es sei nicht zu befürchten, dass während des Eilverfahrens Tatsachen geschaffen würden. Es handele sich derzeit lediglich um Fundamente, so eine Gerichtssprecherin. AZ 6 L/327/20