Drogendealer vor GerichtEuskirchener kommt mit zwei Bewährungsstrafen davon
Euskirchen – Als die Polizei im Dezember 2018 einen Euskirchener Dealer festgenommen hatte, gerieten auch andere Kriminelle ins Visier der Ermittler. Der 44-Jährige gab in seiner Vernehmung die Namen von Männern preis, von denen er Drogen bezogen hatte.
Während der Dealer, der auch selber Rauschgift nahm, am Landgericht Bonn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, entging einer der Verkäufer jetzt knapp einer Gefängnisstrafe. Ein Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen verurteilte ihn am Euskirchener Amtsgericht zwar zu zwei Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie von 22 Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde aber in beiden Fällen zur Bewährung ausgesetzt.
Mindestens 1,5 Kilogramm Amphetamine verkauft
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Euskirchener Akin M. (Name geändert) zur Last gelegt, in 25 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen gehandelt zu haben, und zwar mit Amphetaminen. Der 33-Jährige räumte die Taten grundsätzlich ein, bestritt aber, dass es sich um so große Portionen gehandelt habe wie in der Anklageschrift formuliert.
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Das Schöffengericht berücksichtigte in seinem Urteil nur jene Straftaten, die dem Angeklagten sicher nachzuweisen seien, sagte Schmitz-Jansen. Die Gesamtmenge an Amphetaminen, die M. in den Jahren 2017 sowie in drei Fällen im November 2018 verkauft hatte, belief sich demnach auf mindestens knapp 1,5 Kilogramm.
Angeklagter zeigt sich geständig
Dass das Gericht zwei Bewährungsstrafen auf einmal verhängte, lag an einem Strafbefehl, den der Euskirchener im Sommer 2018 kassiert hatte. Dieser Strafbefehl entfaltete eine Zäsurwirkung, wie es die Juristen nennen, die es nicht erlaubt, eine Gesamtstrafe zu bilden.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht werteten das Geständnis von Akin M. als strafmildernd. „Das ist der erste Schritt zurück auf den Pfad der Tugend“, sagte Schmitz-Jansen. Mit dem Urteil entsprach das Schöffengericht der Forderung der Anklagebehörde. Verteidiger Viktor Dick hatte in seinem Plädoyer darauf verzichtet, ein konkretes Strafmaß vorzuschlagen. Er bat um eine milde Strafe, während sein Mandant Reue zeigte und versprach: „Es soll nicht wieder vorkommen.“
Nach dem Tod seines Vaters verkaufte er keine Drogen mehr
Akin M. hat nach eigener Darstellung nach der Höheren Handelsschule von wechselnden Jobs gelebt und steht nun vor einer Neuanstellung. Sein Verteidiger leitete daraus eine positive Sozialprognose ab. Er erklärte auch, dass sich Akin M., „seit sein Vater tot ist, vom Drogengeschäft abgewandt“ habe.
Die Frage, ob der 33-Jährige selbst Betäubungsmittel konsumiert, ließ Richter Schmitz-Jansen außen vor. Das Gericht gab dem Euskirchener aber ausdrücklich auf, den Kontakt zur Drogenszene zu meiden und sich in die Aufsicht eines Bewährungshelfers zu begeben.