Lärmschutzwand nötigBau der Kuchenheimer Umgehung rückt ein Stück näher
Euskirchen/Kuchenheim – Nach vielen schlechten Nachrichten gibt es jetzt erfreuliche Neuigkeiten für die Kuchenheimer Bevölkerung: Alle Grundstücke, die für die Errichtung der Westumgehung erforderlich sind, befinden sich mittlerweile im Eigentum des Kreises Euskirchen, der als Bauherr auftritt.
Dies ist den Unterlagen für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung zu entnehmen, der am Donnerstag, 14. Februar, ab 17 Uhr im Euskirchener Rathaus tagt.
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Der Bau der Umgehungsstraße, die am westlichen Ortsrand die B 56 mit der K 24 verbinden soll, gilt als erster und deshalb wichtiger Schritt für die geplante Verkehrsberuhigung in Kuchenheim. Das Vorhaben wurde bis jetzt nicht in die Tat umgesetzt, weil der Kreis Euskirchen nicht an die notwendigen Flächen gelangte. Nachdem die Kaufverhandlungen gescheitert waren, wie es der Technische Beigeordnete der Stadt, Oliver Knaup, formuliert, beschlossen Politik und Verwaltung, die Umgehung auf einer anderen Trasse verlaufen zu lassen.
Bebauungsplan in Euskirchen muss geändert werden
Dafür muss die Stadt Euskirchen den Bebauungsplan 16 ändern, der seit 2013 rechtskräftig ist. Er sah vor, die Umgehungsstraße westlich des Wirtschaftsweges zu bauen, der zwischen der Wohnbebauung und dem jüdischen Friedhof liegt und die Bundesstraße 56 mit der Kreisstraße 24 verknüpft. Nun will man die neue Straße auf der Ostseite des Wirtschaftsweges anlegen. Zur Bebauungsplanänderung gehört unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Stadt muss also die Bevölkerung entsprechend informieren und etwaige Anregungen und Einwände vor der endgültigen Beschlussfassung würdigen.
Dezernent Knaup verweist in der Sitzungsvorlage noch einmal darauf, dass allein mit der Westumgehung „keine umfassenden Entlastungen in Kuchenheim erreicht werden“. Dies gehe sowohl aus einem Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2013 hervor als auch aus einer aktuellen Expertise, die die Auswirkungen der neuen Straße untersuche. Zu einer spürbaren Verbesserung werde es erst kommen, wenn im Ort selbst „weitere verkehrliche Maßnahmen“ realisiert würden, so Knaup.
Zurück zur Umgehung: Wenn sie, wie nun geplant, näher an den Ortsrand rückt, wird es unerlässlich sein, zur Abschirmung der dort lebenden Menschen eine Lärmschutzwand zu errichten. Sie muss nach Knaups Angaben 3,5 bis 4 Meter hoch sein, damit sie auch in den Nachtzeiten ihren Zweck erfüllt.