Reinigungsgebühr in EuskirchenKeine Sonderregelung für Wilhelmstraße
Euskirchen – Wie kann es gelingen, die Straßenreinigungsgebühren zu senken, die die Anlieger der Fußgängerzone und der anderen Geschäftsstraßen in Euskirchen zahlen müssen? Mit dieser Frage soll sich nun die Stadtverwaltung befassen.
Das Thema war im Haupt- und Finanzausschuss aufs Tapet gekommen. Anlieger der Wilhelmstraße und der Berliner Straße hatten eine Interessengemeinschaft gebildet und sich mit einem Schreiben an die Stadt gewandt. Ihr Ziel: eine Änderung der Klassifizierung, nach der die Gebühren festgelegt werden. In der Wilhelmstraße ging es den Bürgern um den Abschnitt von der Kölner Straße bis zum Europaplatz, in der Berliner Straße um das Stück vom Klosterplatz bis zur Hochstraße.
Sechmal pro Woche gereinigt
Laut der städtischen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung werden die Fußgängerzone und die Geschäftsstraßen – Letztere samt Gehwegen – vom Stadtbetrieb Technische Dienste sechsmal pro Woche gereinigt. Die Jahresgebühr beläuft sich je laufenden Meter auf 56,64 Euro. Von der hohen Reinigungsintensität profitieren nach Ansicht der Verwaltung nicht nur die Euskirchener und die Stadtbesucher, sondern auch die Gewerbetreibenden, wie es Kämmerer Klaus Schmitz in der Sachdarstellung für den Hauptausschuss formulierte.
Was die Berliner Straße anbelangt, riet er den Fraktionen von einer Änderung ab. Es sei geplant, den Abschnitt, für den sich die Anlieger eine Gebührensenkung wünschen, im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts umzugestalten. Daher halte er es für sinnvoller, eine eventuelle Umstufung in diesem Bereich zurückzustellen.
Gegen eine Insellösung
Für die Wilhelmstraße dagegen schlug die Verwaltung eine sechsmonatige Testphase vor – mit lediglich zwei Reinigungen pro Woche. Die Jahresgebühr pro Meter würde dadurch extrem sinken, nämlich auf 2,62 Euro, mit der Folge allerdings, dass die Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst den Anliegern übertragen würde.
Für diese Idee fand sich im Ausschuss keine Mehrheit. Gegen den Vorschlag stimmte unter anderem die CDU. Ihr Sprecher Klaus Voussem sagte dieser Zeitung: „Wie will man kontrollieren, welche Anlieger regelmäßig kehren und welche nicht?“ Seine Fraktion teile zwar die Bedenken der Anlieger, „wir wollen aber keine Insellösung“. Beschwerden wie in der Wilhelmstraße und der Berliner Straße seien genauso in der Neustraße, am Alten Markt oder in der Bahnhofstraße gerechtfertigt, sagte Voussem.
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Wenn die Fußgängerzone und die angrenzenden Geschäftsstraßen das Aushängeschild der Einkaufsstadt Euskirchen seien und wenn die Stadt auf Sauberkeit besonders großen Wert lege, müsse man darüber nachdenken, einen Teil der Reinigungskosten der Allgemeinheit aufzuerlegen, so der Fraktionsvorsitzende weiter: „Dann würde ein bestimmter Anteil aus dem Haushalt in den Etat für die Straßenreinigung fließen.“ Jetzt soll die Verwaltung ermitteln, ob – und falls ja – wie diese Idee in die Tat umzusetzen ist. Einen entsprechenden Prüfauftrag der CDU beschloss der Ausschuss nach Voussems Angaben einhellig.