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Neue StadtordnungEuskirchen will Druck auf unbelehrbare Hundehalter erhöhen

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(Symbolbild)

Euskirchen – Die Stadtverwaltung will im Kampf gegen Hundekot auf Straßen und Plätzen Ernst machen. Dies soll mit der neuen Euskirchener Stadtordnung gelingen. Einen Entwurf der EuSO, so die Kurzform, stellt Sacha Reichelt am kommenden Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss zur Diskussion.

Reichelt, der im Rathaus den Fachbereich Recht und Ordnung leitet, hofft, dass die EuSO dazu beiträgt, der Verschmutzung der Stadt durch Müll oder Tierkot entgegenzuwirken. Sie soll Hundehalter dazu verpflichten, Hundekotbeutel mitzuführen, wenn sie mit ihrem Tier in der Öffentlichkeit unterwegs sind.

Sanktionierung häufig nicht möglich

Derzeit sei es für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes selbst dann schwer, einen Halter mit Sanktionen zu belegen, wenn er „auf frischer Tat ertappt“ worden sei, so Reichelt. Denn der Betroffene könne „jederzeit behaupten, er sei gerade auf dem Weg zum nächsten Hundekotbeutelspender und werde anschließend den Kot entsorgen“. Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung sei nicht überprüfbar.

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Mit der Stadtordnung will die Verwaltung den Druck auf die Hundebesitzer erhöhen: Wer beim Gassigehen keinen Beutel oder kein anderes geeignetes Behältnis dabeihat, soll 45 Euro zahlen. Dies ist dem Bußgeldkatalog zu entnehmen, der, so Reichelt, klar definiert, „für welche Verstöße welche Bußgelder erhoben werden“. Für den Betroffenen bedeute dies „ein Höchstmaß an Transparenz: klare Regeln und klare Sanktionen“.

Stadtordnung als Ersatz

Die EuSO ist als Ersatz für die bisher geltende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gedacht. Sie enthält zum Beispiel die Kapitel „Schutz des Stadtbildes“, „Schutz vor störendem Verhalten“ und „Benutzung öffentlicher Anlagen“.

Bußgeldkatalog

Einige Beispiele aus dem geplanten Katalog: Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln sieht er ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro vor. Mit dem gleichen Betrag will die Verwaltung das Ausspucken eines Kaugummis ahnden. Und wer auf einem Kinderspielplatz raucht, Alkohol oder andere Rauschmittel konsumiert, wird künftig mit einem Betrag von 50 bis 200 Euro zur Kasse gebeten.

Darin sind zum einen Vorschriften und Verbote aufgeführt, zum anderen die städtischen Maßnahmen im Falle von Verstößen, etwa wenn es um die Verunstaltung öffentlicher Flächen oder um wildes Plakatieren geht, um Ruhestörung oder um Alkohol- und Drogenkonsum auf Kinderspielplätzen.

Die Verwaltung möchte auch gegen aggressives Betteln und den aufdringlichen Verkauf von Rosen oder Zeitungen vorgehen. Ein weiteres Ärgernis, so Reichelt, sei die „Vermüllung insbesondere der Innenstadt durch Zigarettenkippen“. Auch in diesem Fall sollen „klare Regelungen und eine konkrete Bußgeldfestsetzung“ ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Müll nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen ist. (ejb)