Friedhöfe in EuskirchenDie Gebühren steigen 2021 zum sechsten Mal in Folge
Euskirchen – Die Stadt Euskirchen hebt erneut die Friedhofsgebühren an, zum sechsten Mal in Folge. Für die Müllabfuhr müssen die Bürger im neuen Jahr ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Bei den anderen Kommunalgebühren werden sie zum Teil stärker belangt, zum Teil entlastet. Dies ergibt sich aus den Gebührensatzungen für 2021, die der Stadtrat bei nur wenigen Gegenstimmen beschlossen hat.
Kämmerer Klaus Schmitz begründete die Anhebung der Friedhofsgebühren mit gestiegenen Personalkosten und höheren Ausgaben für die Leistungen des Stadtbetriebs Technische Dienste sowie für Mieten und Nebenkosten. Zudem müsse in der Kalkulation ein Fehlbetrag von knapp 210.000 Euro aus dem Jahr 2019 berücksichtigt werden.
CDU bekommt im Rat Mehrheit für mildere Kostensteigerung
Redner mehrerer Fraktionen beklagten die Kostenentwicklung, die seit Jahren nur eine Richtung kennt. „Sterben in Euskirchen wird immer teurer. Es muss dringend etwas passieren“, sagte etwa der Sprecher der CDU, Klaus Voussem. Seine Fraktion erreichte – wie schon 2019 – mit einem Antrag, den der Rat absegnete, dass die Gebührenerhöhung nicht so deutlich ausfällt wie ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagen.
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Dies gelingt dadurch, dass Geld aus dem allgemeinen Etat dem Friedhofssektor zugewiesen wird, und zwar für die Grünflächenpflege. Die Politiker halten dies für gerechtfertigt, weil einige Friedhöfe einen parkähnlichen Charakter haben und somit der Allgemeinheit zugutekommen. In diesem Jahr flossen daher 70.000 Euro in den Friedhofsgebührenhaushalt, 2021 werden es sogar 170.000 Euro sein.
Ein Reihengrab – um ein Beispiel zu nennen – schlägt somit nicht, wie zunächst geplant, mit 2370 Euro zu Buche, sondern mit 2190. Das sind 40 Euro mehr als in diesem Jahr.
Kämmerer Schmitz erinnerte daran, dass die Stadt in ihren 21 Ortsteilen 19 Friedhöfe unterhält. Dies führe zu erheblichen finanziellen Belastungen. Bürgermeister Sacha Reichelt (parteilos) verwies in diesem Zusammenhang auf eine Erhebung, der zufolge Städte von der Größe Euskirchens im Durchschnitt elf Friedhöfe im Bestand hätten.
Allgemeine Ablehnung für Idee eines Zentralfriedhofs
Dass es in der Kreisstadt deutlich mehr seien, sei ein Grund für die hohen Gebührensätze. Friedhöfe in den Ortsteilen zu schließen kommt für Reichelt nicht infrage: „Sie gehören zur dörflichen Identität.“ SPD-Fraktionschef Michael Höllmann stimmte ihm zu: „Wir wollen keinen großen Zentralfriedhof.“
Die Frage, ob es gelingen kann, den Gebührentrend zu bremsen, soll eine interfraktionelle Arbeitsgruppe (AG) erörtern. Sie sollte schon in diesem Jahr tagen, wozu es aber corona-bedingt nicht kam. In der AG wird es auch um die umstrittene Abräumgebühr gehen, die die Stadt Euskirchen als einzige Kommune im Kreis kassiert, sobald sie eine Grabstätte bereitstellt. Woanders wird die Zahlung erst fällig, wenn die 25-jährige Nutzungsdauer abläuft.
Die Verwaltung begründet ihre Praxis damit, dass es zunehmend schwieriger werde, nach Ablauf der Nutzungszeit Hinterbliebene zu finden, die zur Zahlung der Abräumgebühr herangezogen werden können. Stattdessen muss dann die Gesamtheit der Gebührenzahler für die Kosten aufkommen. Sie belaufen sich nach Angaben von Kämmerer Schmitz auf durchschnittlich 40.000 Euro im Jahr.
Der Arbeitskreis – darauf pochte Manfred van Bahlen (FDP) – soll sich nicht zuletzt mit dem Pflegezustand der Friedhöfe beschäftigen. Er sei „suboptimal“ und je nach Ortsteil unterschiedlich ausgeprägt, „in Kleinbüllesheim zum Beispiel unbefriedigend“, so van Bahlen.
Die neuen Gebührentarife der Stadt Euskirchen
Friedhof
Grabnutzung: Wahlgrab 2795 Euro (bisher 2745 Euro), Reihengrab 2190 Euro (bisher 2150 Euro), Urnenwahlgrab 1945 Euro (bisher 1910 Euro), Urnenreihengrab 1635 Euro (bisher 1605 Euro), Baumwahlgrab 2175 Euro (bisher 2135 Euro), Baumreihengrab 1865 Euro (bisher 1835), Streufeld 670 Euro (bisher 655).Grabarbeiten: Erdbestattung 740 Euro (bisher 680 Euro), Urnenbeisetzung 290 Euro (bisher 265). Kosten für städtische Sarg- oder Urnenträger (falls gewünscht): bei Erdbestattung 450 Euro (bisher 410), bei Urnenbeisetzung 110 Euro (bisher 105).Abräumgebühr: Grabstätte für Erdbestattung 350 Euro (bisher 345 Euro), Urnengrabstätte 125 Euro (bisher 120 Euro), Baumgrabstätte 15 Euro (unverändert). Tarife gelten jeweils für eine Grabstelle, die Umsatzsteuer kommt hinzu.
Abfall
Jahresgebühr: 80-Liter-Tonne 147,42 Euro (bisher 135,97 Euro), 120-Liter-Tonne 221,12 Euro (bisher 203,96 Euro), 240-Liter-Tonne 442,25 Euro (bisher 407,92 Euro). Die Gebühr deckt auch die Entsorgung von Biomüll, Altpapier, Sperrmüll und Sondermüll ab. Wer kompostiert und deshalb auf eine Biotonne verzichtet, erhält Rabatt. Ein-Personen-Haushalte zahlen ebenfalls weniger.
Kanalbenutzung
Schmutzwasser: 2,23 Euro je Kubikmeter (bisher 2,28 Euro).Niederschlagswasser: 0,78 Euro je Quadratmeter bebaute oder befestigte Fläche (bisher 0,79 Euro).
Straßenreinigung
Jahresgebühr je Meter Grundstücksseite: Anliegerstraße 1,44 Euro (unverändert), innerörtliche Straße 1,57 Euro (unverändert), überörtliche Straße 1,31 Euro (bisher 1,37 Euro), Fußgängerzone/Geschäftsstraße 9,44 Euro (bisher 8,14 Euro),Straße nur mit Winterwartung 0,23 Euro (bisher 0,35 Euro). (ejb)
Bei den Friedhofs- und Abfallgebühren haben wir jeweils nur ausgewählte Beispiele aufgezählt.