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Streit um EnergieparkAn der Oleftalsperre sind sieben neue Windräder geplant

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An der  Oleftalsperre liegt  die Gemarkung Wiesenhardt, wo die Firma Juwi den Bau von sieben Windrädern plant.

Hellenthal – Der Inhalt, der sich in der amtlichen Bekanntmachung des Kreises Euskirchen hinter den verwaltungsrechtlich korrekten Formulierungen versteckt, birgt Zündstoff: Es geht um den Start des Genehmigungsverfahrens zum Bau von sechs Windenergieanlagen auf der Flur 74 und einer weiteren auf Flur 69 in der Gemeinde Hellenthal.

Beantragt wurden die sieben Anlagen mit einer Nabenhöhe von 160 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern und einer Gesamthöhe von 241 Metern von der Firma Juwi. Bei besagten Flurstücken handelt es sich um die Gemarkung Wiesenhardt, die Umgebung der Oleftalsperre. Genau die Flächen sind immer wieder Gegenstand der Debatte im Gemeinderat.

Mehr Abstand zum Gewässer

Die Hellenthaler Politiker fordern weitere Abstände zu den Gewässern und ihren Zuläufen als allgemein üblich, statt 150 sind derzeit 266 Meter vorgesehen. „Die Oleftalsperre ist unser Trinkwasserspeicher. Bis eine Leitung aus Trier gebaut ist, haben wir keine Rückversorgung, wenn ein Unfall passiert“, erklärt Bürgermeister Rudolf Westerburg. Deshalb sei der Schutzfaktor der Talsperre besonders hoch.

Er sieht das Genehmigungsverfahren kritisch: „Die Investoren versuchen, Druck aufzubauen und an der Planung der Gemeinde vorbei zu bauen.“ Sie wollten Fakten und die Voraussetzung für eine Klage gegen den Flächennutzungsplan (FNP) schaffen, da die Aufstellung dessen ihnen zu lange dauere.

Abstände festgelegt

Seit Monaten ringen die Hellenthaler Politiker um die Festsetzungen im Flächennutzungsplan in Bezug auf die Windkraft. Es geht um die Festlegung harter und weicher Kriterien. Vor allem vier Maße sind in der Gemeinde von Interesse: Der Abstand zu Siedlungen und Einzelgehöften sowie zu den Sicherheitszonen um Naturschutzgebiete und Wasserflächen. Ziel ist, Konzentrationszonen auszuweisen, die der Windkraft substanziell Raum bieten. Wenn die Gemeinde zu geringe Flächen ausweist, könnte dies von Gerichten als Verhinderungsplanung angesehen werden. Dann könnten auf dem gesamten Gebiet über eine normale Baugenehmigung Anlagen genehmigt werden.

Beschlossen haben die Hellenthaler nach vielen Beratungen und Versionen nun folgende Werte: Der Abstand zu Wohnsiedlungen soll 1000 Meter abzüglich Rotorgröße betragen, der zu Einzelgehöften 730 Meter. Zu Wasserflächen und Zuläufen soll 266 Meter Abstand gelten und zu Naturschutzzonen 150 Meter – soweit dies fachlich begründet ist.

Knapp zehn Prozent der Gemeindefläche sind damit für Windkraft zulässig. Der Rat stimmte zu, mit Ausnahme der Grünen, die geringere Abstände forderten. (sev)

Aus Sicht des Investors Juwi birgt die Einleitung des förmlichen Genehmigungsverfahrens keinen Zündstoff. „Wir hatten die Hoffnung, die Planung im Einvernehmen mit der Gemeinde durchführen zu können“, sagt Projektleiter Dr. Manuel Gardt. Es schade nicht, die Genehmigung parallel zur Aufstellung des FNP durchzuführen: „Die Gutachten werden nicht besser, wenn wir warten.“

Investor treibt Genehmigung voran

Daher solle jetzt das Verfahren gestartet werden. „Wir haben gesehen: Es gibt Punkte, die mit der Gemeinde diskutiert werden können, aber nicht aussichtslos sind.“ Die Gemeinde sei über das Vorgehen informiert und wisse von den Standorten. Sie habe sich eine Frist auferlegt, bis die Planungsabsicht erkennbar sei. „Unser Antrag auf Genehmigung ist deshalb im Dezember zurückgestellt worden“, so Gardt. Das heiße, dass das Verfahren laufe, allerdings die Entscheidung durch den Kreis nicht verkündet werden könne.

„Es ist für uns gut, keine unnötige Zeit zu verlieren“, so Gardt. Realistisch sei eine Verfahrensdauer von rund 20 Monaten. „Die Gemeinde soll den FNP aufstellen dürfen, ich sehe, dass da rege diskutiert wird“, berichtet er. Für den Fall, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit des FNP bestünden, könne dies aber mit einer Normenkontrollklage überprüft werden.

Investor hält Windpark für sicher

Aus Sicht von Juwi ist der Trinkwasserschutz gewährleistet: „Unsere Standorte haben Abstände in Nabenhöhe von den Gewässern und ihren Zuläufen.“ Die von der Gemeinde vorgesehenen, größeren Abstände seien nur zulässig, wenn substanzieller Raum für die Windkraft geschaffen werde.

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Oft gebe es verhärtete Fronten zwischen Naturschützern und Projektentwicklern. Doch vor anderthalb Jahren sei Juwi mit dem Nabu ins Gespräch gekommen: „Der Nabu ist ein zuverlässiger Ansprechpartner, der guten Überblick über die Fauna hat.“ Es seien Daten ausgetauscht worden. Gardt: „Das war ein Geben und Nehmen, gefühlt eine Win-Win-Situation.“