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VR-Bank-ÜberfallLandgericht verurteilt einen Täter zu acht Jahren Haft

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Ein Großaufgebot der Polizei eilte nach dem Überfall auf die VR-Bank-Filiale am Karnevalsdienstag 2013 nach Rescheid.

Rescheid/Aachen – Hohe Haftstrafen hatte die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten gefordert, die sich wegen mehrerer Banküberfälle vor dem Landgericht Aachen verantworten mussten.

Unter anderem wurde ihnen der Überfall auf die Filiale der VR-Bank Nordeifel am 12. Februar 2013, dem Karnevalsdienstag, zur Last gelegt. Wie Richter Dr. Daniel Kurth, Pressesprecher des Landgerichts, mitteilte, wurde der 30-jährige Angeklagte am Mittwoch im Indizienprozess, der am 27. Februar begann und sich über elf Hauptverhandlungstage erstreckte, freigesprochen.

Insgesamt vier Überfälle

Der 31-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt, wobei eine Vorverurteilung durch das Landgericht Trier berücksichtigt wurde. Wegen gemeinschaftlichen schweren Raubs hatte die Staatsanwaltschaft für den 30-Jährigen eine Haftstrafe von 13 Jahren, für den 31-Jährigen von zwölf Jahren und neun Monaten beantragt.

Insgesamt vier Überfälle auf Banken wurden ihnen zur Last gelegt: neben dem in Rescheid auch in Konzen, Höfen und Kalterherberg. Insgesamt wurden dabei über 320 000 Euro erbeutet. Die beiden Angeklagten, die gemeinsam in einer Wohnung in Anderlecht lebten, waren bei einer Verkehrskontrolle angehalten worden.

DNA von zwei weiteren Personen

Die Polizei fand in dem Auto und später in der gemeinsamen Wohnung unter anderem Sturmhauben und Handschuhe.Videoaufnahmen der Überwachungskameras wurden mit den gefundenen Kleidungsstücken verglichen. Sie ergaben aber keine eindeutigen Hinweise. Außerdem war in den gefundenen Kleidungsstücken die DNA von zwei weiteren Personen gefunden worden.

Die Überfälle hätten also auch von zwei anderen Tätern verübt worden sein können. Eine der Videoaufnahmen ergab aber laut Kurth, dass der 31-Jährige sich eine Viertelstunde vor dem Überfall in Konzen am 22. November 2012 in der Bank aufgehalten hatte. Das Landgericht wertete dies so, dass er zumindest die Bank ausgekundschaftet habe.

Vorverurteilung entscheidend

Dies und die Vorverurteilung habe dazu geführt, dass er zu der Haftstrafe verurteilt worden sei. Viel habe für die Täterschaft des 30-Jährigen gesprochen, die Indizien hätten aber nicht zu einer Verurteilung ausgereicht. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Am 12. Februar 2013 waren zwei Täter kurz nach 10 Uhr in die Filiale der VR-Bank Nordeifel in Rescheid mit Sturmhauben und Schusswaffen eingedrungen. Sie bedrohten die beiden Bank-Mitarbeiter und und drei Kunden. Da der Tresor mit einem Zeitschaltsystem gesichert war, ließen sie sich eine Geldkarte über 2500 Euro aufladen und hoben damit das Geld ab. Als sie die Bank verließen, trat ein Kunde ein, den sie mit der Schusswaffe niederschlugen.