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Illegale WasserentnahmeKreis Euskirchen droht mit Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

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Die Erft ist im Bereich der Kölner Straße in Euskirchen praktisch trockengefallen.

Kreis Euskirchen – Die Bäche im Kreisgebiet leiden nach den geringen Niederschlägen der vergangenen Wochen und Monate unter der zunehmenden Trockenheit. Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, stellenweise sind Gewässerabschnitte bereits trockengefallen.

Die Erft als Fluss zu bezeichnen, kommt am Freitag gegen 13 Uhr im Bereich der Kölner Straße einem Witz nahe. Gerade einmal zehn Zentimeter Wasser führt sie dort. „Ich kann mich nicht erinnern, dass die Erft schon mal trockengefallen ist“, sagt Volker Gimmler vom Erftverband.

Olef wird gespeist

Auch Urft und Olef führen für die Jahreszeit zu wenig Wasser. Doch Grund zur Sorge muss man zumindest bei der Olef nicht haben, sagt zumindest Marcus Seiler, Pressesprecher des Wasserverbands Eifel-Rur: „Für die Olef kann man aber so viel sagen, dass diese nicht trockenfallen kann, weil wir sie aus der Oleftalsperre mindestens mit einer Mindestwassermenge beschicken.“

Badeverbot

Laut Marcus Seiler, Pressesprecher des Wasserverbands Eifel-Rur, gibt es entlang der größeren Flüsse kein generelles Badeverbot. „Grundsätzlich ist das Baden verboten in Naturschutzgebieten und an Wehren“, so Seiler: „Durch das fallende Wasser bildet sich am Fuß des Wehres aber eine Wasserwalze, in der man je nachdem ertrinken kann.“ (tom)

Was bei den anderen Bächen und Flüssen bleibt, ist die Hoffnung auf Regen. Doch regionale Schauer und Gewitter verbessern die Lage nur kurzfristig. „Umso problematischer sind in der jetzigen Zeit die verstärkten und größtenteils unzulässigen Wasserentnahmen aus Bächen, Seen und Teichen, beispielsweise zum Bewässern des eigenen Gartens“, sagt Wolfgang Andres, Pressesprecher des Kreises Euskirchen.

Lebensbedrohlich für Tiere

Die Untere Wasserbehörde des Kreises weist darauf hin, dass diese Wasserentnahme lebensbedrohlich für die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen sein könne. Besonders bei der zusätzlichen Entnahme aus kleinen Bachläufen sei die zur Verfügung stehende Wassermenge schnell erschöpft. So sei für die Lebewesen im oder am Gewässer nicht mehr ausreichend Wasser übrig, was kurz- oder mittelfristig zu großen ökologischen Schäden führe.

Und die Rechtslage ist laut Kreis eindeutig. „Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die vorher zu beantragen ist“, so Andres. Wer beispielsweise Wasser abpumpe, um den Garten zu bewässern, der könne mit einem Bußgeld belangt werden – im Einzelfall bis zu 50 000 Euro. Entsprechende Kontrollen werden laut Andres bereits durchgeführt.

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Der Kreis bittet zudem darum, die erlaubte Wasserentnahme durch das Schöpfen mit „Handgefäßen“ zu dieser warmen Jahreszeit einzustellen.