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Lanuv bestätigtKalb in Simmerath wurde von Wolf gerissen

Lesezeit 3 Minuten
Wolf dpa

Ein Wolf hat in Simmerath ein Kalb gerissen.

Simmerath – Es gibt einen weiteren offiziellen Wolfsnachweis in der Region. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) bestätigte, dass es sich bei einem getöteten Kalb aus Simmerath um einen Wolfsriss handelt.

Das drei Tage alte Kalb eines Hausrinds war am 20. April getötet worden. Wie das Lanuv mitteilt, konnte anhand genetischer Proben nachgewiesen werden, dass ein Wolfsrüde dafür verantwortlich ist. Mehr noch: Das Lanuv kann genau sagen, welcher Wolf es war. GW1625m – was sich nach einer Warennummer anhört, ist die Kennzeichnung eines bestimmten Wolfsrüden, dessen Wege über das genetische Wolfsmonitoring nachgewiesen werden können. Dieser Wolf stammt nach Angaben des Lanuv nicht aus dem Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn, zu dem die Gemeinde Simmerath gehört. Und es ist auch nicht der Wolf, der im vergangenen Jahr in Schleiden und Dahlem nachgewiesen wurde.

GW1625m hat sein Territorium eigentlich weiter nördlich bei Eindhoven. Wo genau er ursprünglich herkommt, sein Herkunftsrudel also, ist unbekannt. Man könne lediglich sagen, dass er Träger des Haplotyps HW22 sei, so das Lanuv. Dabei handele es sich um ein genetisches Merkmal, das für Wölfe kennzeichnend sei, die ursprünglich aus der Alpenpopulation (Italien, Frankreich, Schweiz) stammten.

Der Wolf stammt aus den Niederlanden

2020 sei GW1625m in die niederländische Provinz Nord-Brabant eingewandert und habe südlich von Eindhoven das Territorium Groote Heide gegründet, berichtet das Lanuv weiter. Dort habe er als territorialer Einzelwolf gelebt. Simmerath ist nun aber nicht der erste Ausflug des Wolfes weit außerhalb seines Territoriums. Im Februar 2022 wanderte er durch die Gebiete Kleve, Xanten, Krefeld und Bitburg-Prüm. Dies könne anhand genetischer Untersuchungen dort gerissener Schafe nachgewiesen werden, so das Lanuv. Noch sei unklar, ob der Wolfsrüde GW1625m sein Territorium in den Niederlanden endgültig verlassen habe oder dorthin zurückkehre.

Grundsätzlich empfiehlt das Lanuv allen Tierhalterinnen und Tierhaltern in Wolfsgebieten und in den darum liegenden Pufferzonen, „ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern“. Für Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild gibt es Förderungen für solche Herdenschutzmaßnahmen. Für Weidetierhalter allerdings nicht. Hier verweist das Lanuv lediglich auf eine Servicehotline (02945/989898).

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Wer bei getöteten oder verletzten Haus- oder Nutztieren den Verdacht habe, dass es sich um einen Wolfsriss handele, solle innerhalb von 24 Stunden eine Probe für die genetische Auswertung sichern, so das Lanuv. Das sei wichtig. Zudem sollten sich betroffene Tierhalter sofort beim Lanuv melden (Tel. 02361/3050, außerhalb der Geschäftszeiten Tel. 0201/714488). Mehr Infos, unter anderem eine Auflistung aller bisher nachgewiesenen Wolfssichtungen und Wolfsrisse in NRW, gibt es auf der Homepage Wolf in Nordrhein-Westfalen.