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Urteil im Kieler IBG-ProzessAngeklagte müssen für knapp vier Jahre ins Gefängnis

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Justitia vor blauem Himmel

Symbolbild

Kiel/Kreis Euskirchen – Mehrjährige Haftstrafen hat das Landgericht Kiel nach über 20 Verhandlungstagen am Montag gegen zwei ehemalige Geschäftsführer des Massivhaus-Anbieters IBG und deren Steuerberater verhängt.

Einer der beiden muss wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der andere, der aus dem Kreis Euskirchen stammt, muss für vier Jahre in Haft. Ihm wurde außerdem noch Untreue in drei Fällen vorgeworfen. Der Steuerberater, der ebenfalls aus dem Kreis Euskirchen stammt, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Offene Ansprüche in Höhe von rund 120 Millionen Euro

Vor Gericht standen die beiden Geschäftsführer der Firma IBG, die nach ihrer Pleite 2400 Geschädigte und offene Ansprüche in Höhe von rund 120 Millionen Euro hinterließ. Wegen der Hinterziehung von 8 Millionen Euro Umsatzsteuer in neun Fällen wurden beide verurteilt.

Der Untreue-Vorwurf gegen den aus dem Kreis stammenden Geschäftsführer bezieht sich auf die geschäftlichen Beziehungen mit dem ebenfalls gegründeten Unternehmen IPC, das den Häuslebauern die entsprechenden Versicherungen verkaufte. Diese hatte die IPC selbst bei einer Versicherung abgeschlossen. Der Versicherer hatte sich völlig korrekt verhalten, allerdings unterlagen die Verträge gewissen Haftungsbeschränkungen.

Der wegen Untreue verurteilte Geschäftsführer hatte diese Versicherungen jedoch an die Hauskäufer ohne Haftungsbeschränkung weiterverkauft. Die Hauskäufer wähnten sich also in einer trügerischen Sicherheit, da für sie ein Haftungsrisiko bei der IBG bestand. Laut Gerichtssprecherin Rebekka Kleine habe der Geschäftsführer damit gegen seine Treuhandpflichten verstoßen.

Geschäftsführer gehen in Revision

Geschäftsführer der Versicherungsgesellschaft IPC war wiederum der Steuerberater der IBG. Er war zunächst ebenfalls der Hinterziehung von 8 Millionen Euro Umsatzsteuer beschuldigt worden, wurde jedoch von diesem Vorwurf freigesprochen. Dennoch wurde er wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen verurteilt.

Laut Gericht handelt es sich um eine Summe von mehr als 300.000 Euro. Hierbei ging es um die Versicherungssteuer, die er für die IPC hätte entrichten müssen. Er hatte die IPC jedoch nicht als Versicherungsunternehmen angemeldet, wurde also daher auch wegen unbefugten Betreibens eines Versicherungsgeschäftes verurteilt. Außerdem hatte er dafür keine Rücklagen gebildet und der Firma 700.000 Euro entnommen.

Der Steuerberater sagte dieser Zeitung, im Gegensatz zu den beiden anderen Verurteilten sei er nicht insolvent. Dies wurde vom Gericht bestätigt. Die Kammer ordnete daher an, dass bei ihm 870 000 Euro eingezogen werden. Die beiden Geschäftsführer wollen nun in Revision gehen, der Steuerberater berät sich noch darüber. (red)