KommentarHeimbacher Rat lehnt Windrad-Repowering ab - doch noch ist alles offen
Das Umweltamt des Kreises Düren wird sich keine noch so kleinen Schnitzer erlauben dürfen: Wenn das Dezernat 4 über die Baugenehmigung für das geplante Repowering der acht Vlattener Windräder entscheidet, werden zwei Kontrahenten mit Argusaugen jeden einzelnen Satz unter die Lupe nehmen.
Da sind auf der einen Seite die anwaltlich beratenen Bürgerinitiativen aus Vlatten und Berg, und da ist auf der anderen Seite der Antragsteller, der darauf pocht, dass sein Anliegen rechtlich korrekt beschieden wird.
Komplexe Materie
Thomas Wagenbach von den Heimbacher Grünen ist sich eigentlich sicher, dass der Kreis – nach Nachbesserungen durch den Antragsteller – genehmigen muss. Jedenfalls habe ihm das ein Fachmann zugesichert, auch wenn ihm selbst für die juristische Beurteilung das Fachwissen fehle.
Damit steht er nicht allein da. Die Tatsache, dass der Kreis Euskirchen die Baugenehmigung für den Windpark Dahlem IV erteilte und dann auf Betreiben von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht einen Baustopp erlassen musste, zeigt, wie schwierig die komplexe Materie des Genehmigungsverfahrens ist.
Denn natürlich könnte es passieren, dass die Entscheidung der Dürener Behörde sofort vor den Schranken des Gerichts landet. Und die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Wer heutzutage Windräder aufstellen will, muss offenbar Risikobewusstsein und einen ganz langen Atem haben.