Streit um 47 000 MülltonnenKommunen im Kreis Euskirchen gegen die Firma Schönmackers
Kreis Euskirchen – Die Fronten nach dem Dienstleisterwechsel bei Teilen der Müllentsorgung in neun Kommunen verhärten sich. Während die Firma Schönmackers am vorzeitigen Abzug von etwa 47 000 Bio- und Restmülltonnen aufgrund fehlender Kapazitäten festhält, droht die Stadt Mechernich dem Entsorgungsunternehmen nun sogar mit rechtlichen Schritten.
Worüber streiten Schönmackers und Kommunen?
Das Angebot der Firma Schönmackers überzeugte die Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Kall, Mechernich, Weilerswist, Zülpich, Schleiden, Dahlem und Hellenthal preislich nicht. Statt Schönmackers entsorgt daher ab dem 1. Januar 2022 die RMG Rohstoffmanagement GmbH den Bio- und Restmüll.
Schönmackers kündigte deshalb an, bis zum Jahreswechsel in den Kommunen die etwa 47 000 Mülltonnen einzusammeln. In dieser Phase müsste der Bio- und Restmüll in Säcken von den Bürgern vor die Tür gestellt werden. Das wiederum passt den Kommunen überhaupt nicht. Sie pochen auf die Einhaltung des bis zum 31. Dezember laufenden Vertrags.
Nähen gegen die Wegwerfgesellschaft
Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) bündelt EU-weit zahlreiche Aktionen für eine ressourcenschonendere Zukunft und zeigt Alternativen zur Wegwerfgesellschaft auf.
Der Kreis Euskirchen nimmt mit der Aktion „Wir nähen gemeinsam für weniger Abfall – Dein Beutel wandert um die Welt“ daran teil. Es steht das nachhaltige Schenken im Vordergrund. „Wo sind die Näher(innen) der tollen, bunten Masken?“, fragt Karen Beuke, die Abfallberaterin der Kreisverwaltung: „Ob große oder kleine Beutel, bunte oder neutrale – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Waschbar sollten sie sein, um sie lange gebrauchen zu können und damit der Beutel vielleicht einmal um die Welt wandert. Als Material eignen sich besonders Stoffreste oder alte Tischdecken oder Stücke von Alttextilien.“
Was tun mit den genähten Beuteln? Die Beutel können von den Näherinnen selbst als Geschenkverpackung genutzt werden. Oder als solche verteilt werden.
Werden zu viele Beutel genäht, können sie auch an die Abfallberatung des Kreises gesendet werden. Von dort aus würden sie weitergegeben. (tom)
www.kreis-euskirchen.de/ewav
Das sagt das Unternehmen Schönmackers
Das Unternehmen schreibt in einer Pressemitteilung, dass ihm erst im August mitgeteilt worden sei, dass künftig ein neuer Dienstleister für Rest- und Biomüll zuständig sei. Schönmackers habe umgehend reagiert und für den „logistisch sehr aufwendigen Tonnenabzug einen zuverlässigen Subunternehmer“ beauftragt, da dafür im laufenden Betrieb keine eigenen Kapazitäten abgestellt werden könnten. Für einen Tonnenabzug dieser Größenordnung im angedachten Zeitraum benötige man mehr als 60 Kastenwagen und etwa 100 Mitarbeiter.
„Auch wir hatten den Wunsch, den Abzug im 1. Quartal durchzuführen, allerdings kam die Information der Stadt Mechernich als Ausschreibungsführer sehr kurzfristig, da waren die Kapazitäten beim Subunternehmer für diese Dienstleistung bereits bis in das erste Quartal 2022 ausgebucht“, sagt Geschäftsführerin Gloria Schönmackers. Zudem würden ab November auch schon die neuen Behälter geliefert. „Dafür sollte auf den Grundstücken auch entsprechend Platz zur Verfügung stehen“, so die Geschäftsführerin: „Wir bedauern entstehende Unannehmlichkeiten für die Bürger sowie die Kommunen und versuchen nun bestmöglich zu informieren, um den Abzug so einfach wie möglich zu gestalten.“
Dafür werde bis Ende Oktober auf der Firmen-Website eine Übersicht geboten, wann welche Tonnen in welcher Kommune abgezogen werden. Papiersäcke für den Biomüll dürfen übergangsweise am Betriebshof in Mechernich abgeholt werden – allerdings erst nach Abzug der Tonne.
Was Mechernich als ausschreibende Kommune sagt
Die Firma Schönmackers sei gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Dezember 2020 informiert worden, dass sie nach der EU-weiten Ausschreibung künftig nicht mehr für die Entsorgung des Bio- und Restmülls zuständig sein werde. Die Firma Schönmackers habe daraufhin ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer NRW eingeleitet, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Mechernich, die für das kommunenübergreifende Ausschreibungsverfahren zuständig war. Das Nachprüfverfahren wurde laut Mechernicher Verwaltung durch die Bezirksregierung Köln abgewiesen. In zweiter Instanz sei seitens Schönmackers daraufhin Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingereicht worden – ebenfalls erfolglos. „Aufgrund dieser rechtlich möglichen Verfahren verloren leider die Kommunen und beide Firmen (Bestandsunternehmer und Neuunternehmer) rund neun Monate Vorbereitungszeit für einen geordneten Übergang im Rahmen des Entsorgerwechsels“ heißt es in der Pressemitteilung. Die Versuche seitens der einzelnen Kommunen oder aber auch des neuen Dienstleisters, die Abfallmietgefäße der Firma Schönmackers gegen Kostenerstattung zu übernehmen, scheiterten, da Schönmackers nach Darstellung der Mechernicher Verwaltung nicht bereit gewesen sei, die Gefäße zur weiteren Verwendung durch die Kommunen und der Nachfolgefirma zu veräußern.
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Es seien auch keine Abstimmungsgespräche mit den Kommunen geführt worden, um eine konstruktive Lösung des Problems herbeizuführen. Die veröffentlichten Informationen zum vorzeitigen Abzug der Mietgefäße und der übergangsweisen Nutzung von Abfallsäcken sei mit keiner Kommune abgestimmt worden und entspreche nicht den vertraglichen Grundlagen. Der Abzug der Gefäße habe demnach nach Ablauf der Vertragslaufzeit, also ab dem 1. Januar 2022, zu erfolgen. Damit wäre ein reibungsloser Übergang für die Bürger gewährleistet. Rechtliche Schritte zu diesem angekündigten vorzeitigen und vertragswidrigen Vorgehen würden aktuell seitens der Stadt geprüft. Sofern der Abzug der alten Mietgefäße aus zeitlichen Gründen nicht im ersten Quartal 2022 möglich sei, wären die Kommunen hinsichtlich eines späteren Abzugs gesprächsbereit, nicht aber bei einem vorzeitigen Abzug vor Vertragsende.
Was sagen andere Kommunen?
„In der Gemeinde Kall werden Entleerungen der Abfallgefäße über das Ident-System ermittelt und mit dem Gebührenpflichtigen pro einzelner Leerung abgerechnet“, teilt Michaela Kratz von der Kaller Verwaltung mit. Um die ordnungsgemäße Abrechnung der Entleerungen durchführen zu können, sei es erforderlich, dass die gechipten Abfallbehälter bis zum Ende des gesamten Abrechnungszeitraums zur Verfügung stünden. Eine alternative Verwendung von Müllsäcken komme nicht in Betracht, da die Entleerungen so nicht dokumentiert werden könnten.
Jan Lembach, Bürgermeister von Dahlem, sagt: „Im Mittelpunkt muss auch in der Übergangsphase das bürgerfreundliche Angebot stehen.“ Schönmackers bleibe in verschiedenen anderen Entsorgungsangelegenheiten auch Partner der Städte und Gemeinden. Insofern sollte man weiterhin einen zielgerichteten und bürgerfreundlichen Umgang miteinander pflegen.
Was es zu beachten gibt
Die Papiersäcke für den Biomüll sollten nicht im Regen stehen. Sonst könnten sie aufweichen, kaputtgehen und der Inhalt sich auf der Straße verteilen.