Im Zentrum der Anklage standen vier Delikte. Der Beschuldigte soll beim Geld eintreiben äußerst brutal vorgegangen sein.
Bundesgerichtshof KarlsruheDealer aus Euskirchen erhält verminderte Haftstrafe nach Neuverhandlung
Der Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) hat sich für einen 27 Jahre alten Angeklagten aus Euskirchen gelohnt: Die obersten Richter aus Karlsruhe folgten seiner Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 29. November 2021, hoben es teilweise auf und verwiesen den Fall zur Neuverhandlung ans Landgericht zurück.
Der ein Dutzend Mal vorbestrafte Drogenabhängige war von einer Bonner Strafkammer wegen versuchten Raubes, gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlichen Diebstahls zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Zudem brummte ihm das Gericht in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungen, Diebstahl und Beleidigungen ein Jahr und neun Monate auf. Das machte unterm Strich sechseinhalb Jahre Gefängnishaft.
Auf die vom Verteidiger geforderte Strafmilderung, weil die Straftaten allesamt in der Szene stattgefunden hätten, ließ sich die Kammer nicht ein. Im Gegenteil: Als Opfer habe sich der Mann besonders schwache Menschen ausgesucht.
Brutal Geld eingetrieben
Im Zentrum des Prozesses standen vier kriminelle Delikte des heute 27-Jährigen zwischen April 2020 und Januar 2021, die alle in der Euskirchener Drogenszene stattgefunden haben. So ging er beim Geldeintreiben äußerst brutal vor. Zweimal suchte er mitten in der Nacht mit einem Kumpel einen Drogenabhängigen in dessen Wohnung auf, schlug ihn krankenhausreif (Nasen- und Jochbeinbruch) und verletzte den Mann außerdem mit einer Machete, mit der dieser sich wehren wollte.
Die Täter flohen ohne Beute, nachdem Zeugen auf den Überfall aufmerksam geworden waren. Gegen den Komplizen wird noch ermittelt. In einem weiteren Fall prügelte der 27-Jährige eine Ex-Freundin grün und blau, weil sie schlecht über ihn gesprochen haben soll.
Strafmaß reduziert
Vor dem Bundesgerichtshof hatte nur die Verurteilung zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Bestand. Bei dem Urteil wegen der zwei nächtlichen Überfälle hätte ein sogenannter strafbefreiender „Rücktritt vom Versuch“ des Raubes gewertet werden müssen. Das tat nun eine andere Kammer des Landgerichts und reduzierte die Haft auf dreieinhalb Jahre.
Die Richter sahen den Straftatbestand der räuberischen Erpressung nicht mehr als erfüllt an. Verteidiger Albert Stumm zeigte sich zufrieden, wenngleich er sich ein noch günstigeres Strafmaß für seinen Mandanten gewünscht hätte. Der „fährt“ aber zusammen mit dem rechtskräftigen Urteil über ein Jahr und neun Monate immer noch für mehr als fünf Jahre in die Justizvollzugsanstalt ein.