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EnergieschockDetlef Seif sieht Benachteiligung der Flutopfer im Kreis Euskirchen

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt die Zerstörung durch die Flutkatastrophe in Gemünd. Ein Auto steht auf dem Dach.

Die Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 könnte für viele Opfer eine Benachteiligung bei der Energiepreisbremse zur Folge haben.

Viele konnten nach der Flut nicht in ihre Häuser. Nun droht ihnen der nächste Schock, sagt MdB Detlef Seif - und attackiert Robert Habeck.

Werden Opfer der Flutkatastrophe von vor zwei Jahren bei der Energiepreisbremse benachteiligt? Das befürchtet der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif – zumal die Beratungen über das Vorhaben der Bundesregierung weit fortgeschritten seien. Die CDU/CSU-Fraktion wolle notfalls per Antrag dagegenhalten.

Laut Gesetz sei der Jahresverbrauch für die Preisbremse maßgebend, den der Gas- und Stromversorger im September 2022 prognostizierte, so Seif. Diese Berechnung richte sich wiederum nach dem Verbrauch 2021 – also dem Jahr, in dem viele Flutopfer wenig Gas und Strom im Haus verbrauchten, weil sie es nicht bewohnen konnten.

So ist auch die besondere Situation der von der Flut Betroffenen nicht in den Gesetzen geregelt.
Sebastian Zimer, Sprecher der e-regio

Seif hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Dezember 2022 darauf hingewiesen. 1500 Euro könnte das einen Vier-Personen-Haushalt kosten, rechnete Seif vor. Habecks Staatssekretär hatte laut Seif damals geantwortet, dass dies Energielieferanten aufgrund der Flutkatastrophe in der Regel in ihren Berechnungen berücksichtigten.

„Das trifft nicht zu“, schreibt Seif nun an Habeck – und unterlegt das mit einem Schreiben der e-regio an Kunden: „Leider sehen das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strom-Preisbremsengesetz keine Abweichung von der Verbrauchsprognose aufgrund der Flutkatastrophe vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher leider keinen Handlungsspielraum für eine Korrektur haben“, heißt es in dem e-regio-Brief.

Verringert Gesetz zur Energiepreis-Bremse Hilfe an die Flutopfer?

Mitarbeiter von Versorgern würden sich unter Umständen strafbar machen, wenn sie ohne gesetzliche Grundlage eine höhere Prognose als Basis für eine staatliche Förderung festsetzen würden, so Seif an Habeck.

Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte e-regio-Sprecher Sebastian Zimer: „Leider sehen die Preisbremsengesetze keine Einzelfallgerechtigkeit vor. So ist auch die besondere Situation der von der Flut Betroffenen nicht in den Gesetzen geregelt.“ Eine rückwirkende Anpassung der Prognose sähen die Preisbremsengesetze leider nicht vor. Eine beauftragte juristische Fachkanzlei sei zu diesem Ergebnis gekommen.

Die e-regio sei zudem auf Informationen der Kunden angewiesen, da ihr sonst keine Informationen zu Minderverbräuchen durch flutbedingte Sanierungsmaßnahmen oder temporäre Leerstände vorlägen. Einige flutbetroffene Kunden hätten sich bei Beginn oder Abschluss von Sanierungsarbeiten gemeldet und die e-regio über die Verbrauchsänderung zur Anpassung der Abschläge informiert. „Wir haben den Sachverhalt bereits an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz adressiert und hoffen auf eine Klärung“, so Zimer.