AboAbonnieren

GaspreisSeif befürchtet Nachteil für Kreis Euskirchener Flutopfer

Lesezeit 2 Minuten
Detlef Seif hält eine Rede in Kommern im Kreis Euskirchen.

Ausgerechnet Betroffene der Flutkatastrophe im Kreis Euskirchen könnten laut Detlef Seif (CDU) durch die Energiepreisbremse benachteiligt werden.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif glaubt, Flutbetroffene durch die Energiepreisbremse der Ampel-Koalition benachteiligt werden könnten. Der Gemünder FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand sieht das anders.

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Energiepreisbremse enthalte keine verbindliche Regelung für die Flutopfer. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif aus Weilerswist mit. Der Gemünder FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand schätzt das hingegen anders ein.

Seif hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor zwei Wochen in einem Brief darauf hingewiesen, dass die Flutopfer benachteiligt würden, wenn ihre besondere Situation nicht berücksichtigt werde.

Jahresverbrauch ist ausschlaggebend für die Gaspreisentlastung

Nach dem verabschiedeten Gesetz sei der Jahresverbrauch maßgeblich, den der Gas- und Stromversorger im September 2022 für den jeweiligen Anschluss prognostiziert.

Der Prognose liege regelmäßig der Verbrauch des Jahres 2021 zugrunde, der bei Flutopfern gegebenenfalls erheblich zu niedrig sei, weil sie in vielen Fällen ihre Wohnung räumen mussten. Seif rechnet vor, dass dies für einen Vier-Personen-Haushalt durchaus bei Gas und Strom einen Betrag von 1500 Euro ausmachen könne: „Das ist umso schlimmer, als dass die Politiker der Regierungskoalition das bestehende Problem offensichtlich erkannt haben.“

Situation der Flutopfer werde berücksichtigt

Die Koalition habe nämlich einen Entschließungsantrag gefasst und auf das Problem hingewiesen, habe es aber verpasst, eine verbindliche und rechtssichere Regelung ins Gesetz aufzunehmen.

Unterdessen betont Herbrand, dass die Situation der Flutopfer berücksichtigt werde: „Bei der Frage nach der konkreten Ausgestaltung der Hilfen wurde festgehalten, dass die Energieversorger am besten über die Verbrauchswerte ihrer Kundinnen und Kunden sowie die besondere Situation der Flutopfer Bescheid wissen. Die Alternative wäre gewesen, die Strom- und Gasverbrauchswerte von staatlicher Seite einzeln zu erfassen und sich in Härtefällen auf individuelle Regelungen zu einigen. Der damit verbundene Bürokratieaufwand wird durch den Einsatz der Versorger und deren Kenntnis von Strom- und Gasverbrauch richtigerweise verhindert.“ Dieses Vorgehen sei für die Versorger nicht mit Mehrkosten verbunden, sodass Zweifel an der Umsetzung unnötig mit den Sorgen der Flutopfer spielten.

Das führt zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit, ausgetragen auf dem Rücken der Flutopfer.
Detlef Seif, CDU-Bundestagsabgeordneter

Für Seif ist das Vorgehen indes ein „schwerer handwerklicher Fehler“. Im Ergebnis seien die Flutgeschädigten auf den guten Willen und auf eine flexible Interpretation des Gesetzes durch die Energieversorger angewiesen, damit die spezielle Situation der Verbraucher und Unternehmer bei der Verbrauchsprognose berücksichtigt werde: „Das führt zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit, ausgetragen auf dem Rücken der Flutopfer.“ Seif empfiehlt Flutopfern, von ihren Versorgern eine Anpassung der Verbrauchsprognose zu fordern. Sollte diese nicht zum Erfolg führen, empfiehlt er eine Beschwerde an die Bundesregierung, damit gegebenenfalls die fehlende gesetzliche Regelung nachgeholt wird.