Die Strom- und Gaspreisbremse ist gut gemeint, könnte Flutbetroffene aber stark benachteiligen. Deshalb hat der Weilerswister Bundestagsabgeordnete Detlef Seif sich nun mit einer Bitte an Robert Habeck gewandt.
Zu wenig geheiztGaspreisbremse benachteiligt Flutopfer im Kreis Euskirchen

Zahlreiche Heizungen standen bei der Flutkatastrophe im Kreis Euskirchen 2021 im Wasser.
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Sie soll die Menschen vor den immens steigenden Energiekosten schützen: die Gas- und Strompreisbremse, die ab dem neuen Jahr – für Januar und Februar im März rückwirkend – die Haushalte in Deutschland entlasten soll. Doch auf einen möglichen Webfehler im Gesetz weist der Weilerswister Bundestagsabgeordnete Detlef Seif (CDU) in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nun hin.
Denn die Bremse funktioniert so, dass für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Gasversorger im September 2022 für den jeweiligen Gasanschluss angenommen hat, ein fester Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde festgelegt wird. Für die übrigen 20 Prozent gilt dann der Marktpreis. Das soll die Bürgerinnen und Bürger zum sparsamen Umgang mit Energie motivieren. Beim Strom sollen 80 Prozent des Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. So weit, so gut.
Abschläge durch Flut weitaus niedriger
Doch Seif hat inzwischen von einigen Haushalten in seinem Wahlkreis (Kreis Euskirchen, Brühl, Wesseling und Erftstadt) gehört, dass ihr monatlicher Abschlag in diesem Jahr weitaus niedriger lag als in den Jahren davor. Der Grund: In nicht wenigen Gebäuden waren nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 die Heizungen aus, und es wurde kein oder kaum Gas und Strom gebraucht, weil in diesen Häusern niemand wohnen konnte oder die Geschäfte geschlossen waren.
Aufgrund dieses geringen Verbrauchs wurden dann die Abschlagszahlungen für 2022 nach unten angepasst – Zahlen, die im Normalfall weitaus höher wären. Wenn nun aber diese Abschlagsbeträge die Berechnungsgrundlage für den Verbrauch und somit für die Deckelung ab 2023 dienen, könnte eine Reihe von Flutopfern benachteiligt werden. „Für einen Vier-Personen-Haushalt können das bei Gas und Strom durchaus 1500 Euro weniger werden“, hat Seif errechnet.
Seif bittet Habeck um Hilfe
Die Vorauszahlungen bei Flutgeschädigten und Objekten mit längerem Leerstand spiegelten also nicht den aktuellen tatsächlichen Verbrauch wider, so der Bundestagsabgeordnete. So würde bei diesem Personenkreis nur ein Bruchteil der Kosten zur Berechnung der Preisbremse herangezogen. Anders stelle sich die Lage dar, wenn Energiefresser wie Bautrockner 2021 zum Einsatz kamen, aber das sei längst nicht überall der Fall, so Seif im Gespräch mit dieser Zeitung.
„Im Interesse der betroffenen Menschen bitte ich Sie, das Anliegen der Flutgeschädigten im weiteren Verfahren zur Gaspreisbremse und Strompreisbremse aufzunehmen“, schreibt Seif an Habeck. Die Flutgeschädigten hätten sonst nicht nur den ursprünglichen Schaden, sondern würden im Verhältnis zu den anderen Bürgerinnen und Bürgern auch noch erheblich benachteiligt. „Ich habe Verständnis, dass Sie ein Verfahren bereitstellen wollen, das mit möglichst wenig Bearbeitungsaufwand und Überprüfung verbunden ist, damit unnötige Bürokratie vermieden wird“, heißt es weiter. Dennoch müsse in den genannten Fällen ein Korrektiv erfolgen.
Die gesetzlichen Vorgaben sind sehr starr.
Denkbar wäre es Seif zufolge, dass Betroffene einen Antrag auf Anpassung des zugrunde liegenden Basisverbrauchs – etwa beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – stellen können, wenn der tatsächliche Verbrauch aufgrund der genannten Umstände offensichtlich erheblich von der zunächst ermittelten Grundlage abweicht. Durch die Einfügung einer Bagatellgrenze kann die Fallzahl begrenzt werden.
In einem Gespräch mit dieser Zeitung hatte e-regio-Geschäftsführer Markus Böhm erklärt, dass das Gesetz des Bundes keine Sonderregelungen für Flutopfer vorsehe: „Die gesetzlichen Vorgaben sind sehr starr.“ Die gelte auch, wenn die Heizung erst im Laufe des Jahres 2022 wieder in Betrieb gegangen sei. Auch wenn im Zuge dessen Wärmepumpe gegen Gasheizung getauscht worden sei, habe das keine Auswirkungen.