Der CDU-Bundestagsabgeordnete sieht Gefahren für Kinder, sollten die Pläne wahr werden – und will sie vor vorschnellen Entscheidungen schützen.
TranssexuellengesetzDetlef Seif und Frauen Union im Kreis Euskirchen gegen Ampel-Pläne
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif kritisiert die Pläne der Ampelkoalition zur Änderung des Transsexuellengesetzes. Er erkenne zwar an, dass „einige Menschen in unserer Gesellschaft, die transgeschlechtlich sind, um ihre geschlechtliche Identität ringen“. Für diese Menschen müsse das Verfahren vereinfacht werden, so Seif.
„Die Ampel ist aber auf dem Weg, das Thema der Beliebigkeit preiszugeben“, so Seif weiter: „Ich vermisse die Ernsthaftigkeit, wenn lediglich eine Eigenversicherung des Betroffenen zur Geschlechtszuordnung ausreichen soll und weder eine Begutachtung noch eine Geschlechts-anpassende Operation für einen geänderten Geschlechtseintrag gefordert wird.“
Seif äußerte sich zu dem Thema bei einem Treffen mit Parteikolleginnen und -kollegen aus Mechernich, darunter die Kreisvorsitzende der Frauen Union, Birgit Braun-Näger. Die Chefin der Mechernicher Frauen Union, Manuela Vogt, hatte sich im Vorfeld an Seif gewandt und ihm mitgeteilt, dass die Mitglieder der Frauen Union aufgrund des von der Ampel-Koalition eingebrachten Entwurfs zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) besorgt seien.
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CDU-Abgeordneter lud zum Austausch in den Bundestag ein
Mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Verfahren lud Seif daraufhin Vertreterinnen der Frauen Union und interessierte Bürger zu einem Austausch in den Bundestag und zur digitalen Teilnahme ein. Hier konnten sich die Teilnehmer mit Seif und der zuständigen Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Susanne Hierl, austauschen.
Nach dem derzeit gültigen Transsexuellengesetz wird für eine Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister vorausgesetzt, dass „eine Person sich aufgrund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr mit dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“.
Vorausgesetzt wird laut Seif zudem, dass die Person sich einem operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ermöglicht wird. Außerdem werde eine hohe Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Diese Voraussetzungen seien durch Gutachten zu belegen. Letztlich entscheide das zuständige Gericht über die Personenstandsänderung.
Detlef Seif wirft Ampel-Regierung fehlende Ernsthaftigkeit vor
„Das soll sich durch das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition grundlegend ändern“, heißt es in einer Mitteilung des Bundestagsabgeordneten. Dann würde es ausreichen, „wenn der Betroffene die Personenstandsänderung beim Standesamt mit einer Wartefrist von drei Monaten beantragt und gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung mit Eigenversicherung abgibt“.
Eine Begutachtung sei nicht vorgesehen. Die bislang erforderliche gerichtliche Entscheidung solle entfallen, so der Bundestagsabgeordnete. Eine operative Anpassung sei nicht erforderlich, auch nicht die Prognose, dass das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht dauerhaft sein werde.
„Zukünftig sollen auch Kinder den Geschlechtereintrag ändern können. Bei Kindern bis 14 Jahre entscheiden die Eltern“, erklärte Seif. Bei Kindern über 14 Jahre sei eine Zustimmung der Eltern erforderlich, die im Streitfall zwischen Kind und Eltern durch das Familiengericht ersetzt werden kann.
Beeinflussung von Kindern durch Meinungsblasen befürchtet
„Gerade bei Kindern und Jugendlichen sehe ich die Gefahr, dass die Entscheidung auf der Beeinflussung durch Dritte in Meinungsblasen wie Sozialen Netzwerken beruhen könnte und nicht auf einer ernsthaften Identitätskrise wegen des Geschlechts“, erklärte der Weilerswister: „Wir müssen die Kinder deshalb vor vorschnellen Entscheidungen schützen, die sie eventuell später bereuen.“
Der Geschlechtseintrag solle dann nach den gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von jeweils 12 Monaten erneut geändert werden können, erläutert Seif: „Die Ampel plant aktuell, dass das Gesetz am 1. November 2024 in Kraft tritt.“
„Wir sind regelrecht entsetzt, welche Entwicklung auf uns zukommt“, sagte Manuela Vogt: „Uns Frauen im Kreis Euskirchen treibt schon länger die Sorge bezüglich der aktuellen Entwicklung zum Selbstbestimmungsgesetz um.“ Sie wies auf mögliche Gefahren in Bezug auf die Gewalt gegen die Frauen hin, wo sie explizit Schutz vor Gewalt und Übergriffen erfahren, etwa in den Schutzhäusern.
Auch hinsichtlich getrennter Umkleiden in Sportvereinen, bei der Teilnahme an Sport-Wettkämpfen oder auch bei der Benotung und Bewertung von sportlichen oder körperlichen Leistungen. Die Frauen-Union sei besonders besorgt über den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Das Gesetz lasse Eltern ohne qualifizierte Beratung oder gerichtliche Prüfung selbständig entscheiden.