Kuchenheimer Cannabis-ProzessGericht verurteilt zwei Hauptangeklagte zu Haftstrafen
Aachen/Kuchenheim – Im Prozess um die Cannabis-Plantage auf dem früheren Molkerei-Gelände in Kuchenheim sind zwei weitere Angeklagte verurteilt worden. Gegen einen 32 Jahre alten Mann aus Essen verhängte die 3. Große Strafkammer am Landgericht Aachen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, ein 34-Jähriger aus Niederzier erhielt fünf Jahre.
Das Gericht hatte es nach der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass sich die beiden des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht haben.
Urteil gegen einen 51-jährigen Kölner noch offen
In der vergangenen Woche hatte die fünfköpfige Kammer bereits einen 60-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und zwei Frauen, 62 und 55 Jahre alt, zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Offen ist nun noch der Ausgang der Hauptverhandlung gegen einen 51 Jahre alten Kölner, dem Beihilfe sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen werden. Er hatte laut Staatsanwaltschaft die Halle an der Willi-Graf-Straße in Kuchenheim an die Plantagenbetreiber vermietet.
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Anlage am 19. Oktober 2020 ausgehoben. Sie stellten 2324 Cannabis-Pflanzen und 2024 Stecklinge sicher. Das Gericht geht davon aus, dass es möglich gewesen wäre, aus dem Gesamtbestand eine konsumfähige Menge von rund 110 Kilogramm Marihuana herzustellen. Einer der Drahtzieher war nach den Erkenntnissen der Ermittler ein 32-Jähriger aus dem Raum Heinsberg, dem in einem gesonderten Verfahren der Prozess gemacht wird.
Er hatte bereits Anfang 2020 eine Cannabis-Plantage in Büllingen (Belgien) angelegt, und zwar mit mehreren Komplizen, zu denen der 34-Jährige aus Niederzier gehörte. Zur Ernte kam es in Büllingen nicht, ein Wasserschaden machte den Betreibern einen Strich durch die Rechnung.
Verurteilte sollten rund ein Drittel des Gewinns erhalten
In Kuchenheim traten der Heinsberger und der jetzt verurteilte Angeklagte aus Essen als Hauptorganisatoren auf. Letzterer, so der Vorsitzende Richter Thomas Küpper in der Urteilsbegründung, sollte ein Drittel des Gewinns erhalten. Dies habe die Auswertung von Chat-Protokollen ergeben.Der Niederzierer fungierte derweil diesmal als Investor. Er stellte nach Überzeugung der Richter für den Aufbau der Plantage und die Pflanzen 25.000 Euro bereit, gegen die Zusage, nach dem Verkauf der Drogen 40.000 Euro ausgezahlt zu bekommen. Dieser Plan platzte mit der Razzia im vergangenen Oktober.
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Der Angeklagte aus Niederzier, der zur Tatzeit nach einer Verurteilung wegen Diebstahls unter laufender Bewährung stand, hatte im Laufe des Verfahrens ein Geständnis abgelegt. In seinem Schlusswort sagte er: "Ich bereue die Tat zutiefst. In Zukunft werde ich mich straffrei verhalten, allein meiner Familie zuliebe." Sie habe während seiner Zeit in der monatelangen Untersuchungshaft sehr gelitten. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 34-Jährigen fünf Jahre und fünf Monate Haft beantragt, während seine Verteidiger auf dreieinhalb Jahre plädierten. Sie stritten ab, dass ihr Mandant Mitglied einer Bande gewesen sei.
Auch der ebenfalls vorbestrafte Essener erklärte, dass er seine Taten bereue. Für ihn hatte die Anklagebehörde siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Das Gericht blieb ein Jahr unter diesem Antrag. Der Vorsitzende Küpper wertete die Einlassungen des 32-Jährigen als Teilgeständnis. Er habe allerdings immer nur zugegeben, was ohnehin nicht zu widerlegen gewesen sei.