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Anleinpflicht in MechernichDie Beschwerden über Hunde nehmen im Sommer zu

Lesezeit 2 Minuten

Man kann nie wissen, wie ein Hund reagiert. Deshalb gilt eine generelle Anleinpflicht auf öffentlichen Wegen.

Mechernich – „Im Sommer, bei gutem Wetter, nehmen die Beschwerden immer zu“, berichtet Marie-Luise Schmidt, die für Hundefragen zuständige Mitarbeiterin im Mechernicher Ordnungsamt. Die Rede ist von den Begegnungen zweier Gruppen: den Hundehaltern auf der einen sowie den Spaziergängern, Joggern und Radfahrern auf der anderen Seite. Ärger, der manchmal auch vor Gericht endet, gibt es häufig dann, wenn Hunde nicht angeleint sind und etwa dem Radfahrer in die Quere kommen oder Fußgänger anspringen. Zudem kommt es auch immer wieder vor, dass freilaufende Hunde ihre Artgenossen attackieren.

Toleranz auf beiden Seiten gefordert

Die Mechernicher Verwaltung plädiert in solchen Fällen an die Toleranz – auf beiden Seiten. „Spätestens, wenn ihm ein Radfahrer, Jogger oder Spaziergänger entgegenkommt, sollte der Hundehalter sein Tier an die Leine nehmen“, so Marie-Luise Schmidt.

Darum gebeten, würden viele Hundehalter sagen: „Nicht nötig, mein Hund hört.“ Marie-Luise Schmidt hat selbst zwei Hunde, sie sagt: „Kein Halter kann eine absolute Garantie geben, wie sein Tier in welcher Situation reagiert.“ Bei Begegnungen habe der Halter mit Hilfe der Leine sicherzustellen, dass sein Vierbeiner weder Menschen noch Tiere belästige.

Eindeutige Gesetzeslage

Fachbereichsleiter Johannes Schnichels erinnert auch an die eindeutige Gesetzeslage: „Es gilt die allgemeine Anleinpflicht auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Anlagen.“ Eine Zuwiderhandlung, so ergänzt er, könne mit einem Bußgeld für den Hundehalter von 200 bis 1000 Euro geahndet werden. „Hinzu kommen etwaige privatrechtliche Ansprüche, etwa bei verschmutzter oder zerrissener Kleidung, beschädigten Fahrrädern oder gar Verletzungen.“

So weit, darin sind sich Johannes Schnichels und Marie-Luise Schmidt einig, müsste es eigentlich gar nicht kommen, würden alle ein wenig mehr Verständnis für die Bedürfnisse und Interessen des anderen aufbringen. Allerdings: „Hundehalter sollten bedenken, dass im Zweifelsfall der, der nicht anleint, immer im Unrecht ist“, so Schmidt. (pp)