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Nach anonymer AnzeigeEhepaar aus Mechernich wegen bewaffnetem Drogenhandel angeklagt

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Ein Ermittler öffnet ein Paket mit illegalem Marihuana.

Ein Ermittler öffnet ein Paket mit illegalem Marihuana. (Symbolfoto)

Die Angeklagten sollen knapp 700 Gramm Marihuana und mehr als 360 Gramm einer Amphetaminzubereitung gelagert haben.

Aus seinem Einfamilienhäuschen im Stadtgebiet Mechernich heraus soll ein Paar mit Rauschgift gehandelt haben. Dem 57-jährigen Mann und der 42-jährigen Frau wird von der Staatsanwaltschaft bewaffneter Drogenhandel vorgeworfen. Die zwei sollen in dem von ihnen gemeinsam gemieteten Häuschen rund 685 Gramm Marihuana sowie mehr als 360 Gramm einer Amphetaminzubereitung für den Verkauf vorgehalten haben.

In unmittelbarer Nähe zu den Drogen fand die Polizei bei einer Durchsuchung darüber hinaus eine Schusswaffe vom Kaliber 6,35 Millimeter mit zwei Magazinen und Patronen sowie eine Armbrust mit zwei Pfeilen. Die Durchsuchung war die Folge einer anonymen Anzeige und einer darauf folgenden Observation durch die Fahnder der Polizei.

Auch unter Drogen gefahren

Sein Mandant wolle reinen Tisch machen, sagte Rechtsanwalt Albert Stumm direkt nach der Verlesung der Anklage vor dem Bonner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem einschlägig Vorbestraften neben dem Drogenhandel außerdem eine Drogenfahrt vor: Am 2. Juli vergangenen Jahres war er mit einem Auto unterwegs, als er in eine Kontrolle geriet.

Den Führerschein konnten die Beamten ihm allerdings nicht abnehmen: Er besaß nämlich gar keine gültige Fahrerlaubnis. Davon, dass seine Partnerin bei den illegalen Geschäften eine gleichberechtigte Position innehatte, ist nicht zwingend auszugehen.Daher erteilte die Kammer den Hinweis, dass in ihrem Fall auch eine Verurteilung wegen Beihilfe infrage kommen könnte.

Heroinsucht überwunden

Die beiden Angeklagten sind bereits seit weit mehr als 20 Jahren ein Paar und haben mehrere gemeinsame Kinder. Der Mann, ein ungelernter Handwerker, hatte allerdings seit mehr als 30 Jahren Drogenprobleme.

Eine Heroinsucht habe er aber mittlerweile überwunden, sagte er vor Gericht. Er nehme heute nur noch weichere Drogen. Dass er den gefundenen Vorrat allerdings selber habe „wegrauchen“ wollen, mochte er dem Gericht nicht erzählen. Selbstverständlich sei trotz seines „erheblichen Selbstverbrauchs“ ein Teil für den Verkauf an andere bestimmt gewesen.

Neben dem Drogenbesitz räumte der Angeklagte auch den Waffenbesitz ein: Bei der Schusswaffe handele es sich um einen Flutfund. Und die Armbrust sei ein Sportgerät seiner Frau. Zwei Tatsachen, die bei der Strafzumessung keine große Rolle spielen dürften, denn der Straftatbestand des Drogenhandels mit Waffen wäre trotzdem erfüllt. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird bereits für Mitte dieses Monats gerechnet.