AboAbonnieren

Aufwandsentschädigung angepasstMechernicher Feuerwehrleute bekommen mehr Geld

Lesezeit 3 Minuten

Wenn es brennt, sind sie zur Stelle: die ehrenamtlichen Feuerwehrleute der Stadt Mechernich, hier bei einem Brandeinsatz in der Gielsgasse in Kommern.

  1. Mechernich hat keine hauptamtliche Feuerwehr, sondern eine Freiwillige.
  2. Die Ehrenamtler investieren nicht nur viel Freizeit in die Ausbildung und die Einsätze, sondern auch eigenes Geld, wenn sie mit privaten Fahrzeugen von zu Hause zum Gerätehaus fahren oder gar zum Einsatzort
  3. Dafür bekommen sie eine Aufwandsentschädigung. Die hat der Rat nun erhöht.

Mechernich – Das fortwährende ehrenamtliche Engagement von Feuerwehrleuten in Mechernich wird finanziell gewürdigt, wobei es sich bei dem Geld lediglich um eine Aufwandsentschädigung handelt. Würde die Stadt eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften unterhalten, wären die Kosten ungleich höher.

Das war den Kommunalpolitikerin wohl bewusst, als sie in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause ohne weitere Diskussion die Satzung über die Aufwandsentschädigung und Dienstreisen der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mechernich beschlossen.

Ehrenamtler sollen für ihren Einsatz entschädigt werden

Die sogenannte Feuerwehrkostenersatzsatzung regelt, welche Führungskraft wie viel Geld je nach der Funktion des Ehrenamtlers innerhalb der Feuerwehr bekommt. Zudem ist in der Satzung festgelegt, dass bestimmte Funktionen innerhalb der Löschgruppen ebenfalls durch kleine Beträge honoriert werden. Die alte Satzung aus dem Jahr 1999 wird damit angepasst.

Dadurch sollen die mit der Wahrnehmung des wichtigen Ehrenamtes verbundenen notwendigen Barausgaben sowie Kosten für Telefon, Fahrten innerhalb des Stadtgebiets, Schreibmaterial und Datenverarbeitung abgegolten werden. Denn die Ehrenamtler investieren nicht nur viel Freizeit in die Ausbildung und die Einsätze, bei denen sie Brände löschen und Menschenleben retten sowie Umweltschäden eindämmen, sondern auch eigenes Geld, wenn sie mit privaten Fahrzeugen von zu Hause zum Gerätehaus fahren oder gar zum Einsatzort – in ländlichen Gegenden ist das fast an der Tagesordnung.

Das bekommen die Mechernicher Feuerwehrleute künftig

So erhalten der Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter künftig jeweils 231,09 Euro pro Monat. Löschzugführer, Löschgruppenführer, der Stadtjugendwart und die Jugendfeuerwehrwarte erhalten jeweils 40 Euro monatlich. Für die Gerätewarte, die die Fahrzeuge pflegen, gibt es ja nach Fahrzeuggröße zwischen 62 und 123 Euro im Jahr.

15 Löschgruppen für 44 Ortschaften

In 15 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mechernich sind 399 ehrenamtliche Feuerwehrleute – Männer und Frauen – aktiv.

Sie stellen rund um die Uhr den Brandschutz in den 44 Ortschaften der zweitgrößten Stadt des Kreises sicher. Diese Löschgruppen sind in fünf Löschzüge eingegliedert.

Neben der aktiven Einsatzabteilung verfügt die Feuerwehr über eine Jugendabteilung mit 134 Jugendlichen. In der Ehren- und Altersabteilung sind 137 ehemalige Feuerwehrleute. (bz)

Die Pflege der Gerätehäuser wird je nach Größe mit 50 Euro jährlich pro belegtem Stellplatz abgegolten. Versehen Führungskräfte den sogenannten B-Dienst, der bei größeren Einsätzen die Einsatzleitung übernimmt, dann gibt es je Diensttag 15 Euro. Wer als Ausbilder tätig ist, der erhält je Lehrgangsstunde 14 Euro.

In der Satzung ist außerdem geregelt, wie lange die Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, und wann die Zahlung eingestellt wird, wenn etwa ein Funktionsträger aus der Feuerwehr austritt oder gar ausgeschlossen wird. Der Leiter der Feuerwehr hat zudem das Recht, die Zahlung an einzelne Funktionsträger zu kürzen, wenn diese ihren Aufgaben nicht pflichtgemäß nachkommen .

Die Kosten für Dienstreisen außerhalb des Stadtgebietes können vergütet werden, wenn die Wehrleitung der Dienstreise vorher zugestimmt hat und das städtische Ordnungsamt die Reise ebenfalls genehmigt hat.

Ehrenamtliche Feuerwehrleute, die beruflich selbstständig sind, haben Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen entsteht. Der Stundensatz liegt hier zwischen 20,45 und 30,68 Euro.