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Sichtschutz, BetonmauernStadt Mechernich will Bau-Verstöße schärfer kontrollieren

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt eine Grundstückseinfriedung aus einem Stabgitterzaun mit Plastikeinflechtungen.

Stabgitterzäune mit Plastikeinflechtungen als Sichtschutz sind im Neubaugebiet „Auf der Wacholder II“ in Mechernich-Nord eigentlich nicht zugelassen. Die Stadt will das nun kontrollieren, dabei aber mit Augenmaß und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgehen.

Im Baugebiet Wacholder II in Mechernich-Nord wurden zahlreiche Verstöße gegen Gestaltungsregeln aus dem Bebauungsplan festgestellt.

Knapp 50 Einfamilienhäuser sind in den vergangenen Jahren im Baugebiet „Auf der Wacholder II“ in Mechernich-Nord entstanden. Im Bebauungsplan Nr. 125 ist genau geregelt, woran sich Bauherren dort bei Planung und Bau ihres Eigenheims halten müssen: Größe des Gebäudes, Abstände zu den Nachbargrundstücken, Neigung des Dachs und viele weitere Formalien.

Vorgaben gibt es auch hinsichtlich der Gestaltung des Außenbereichs. „Hier finden sich auch die Regelungen zu den Grundstückseinfriedungen sowie für Aufschüttungen, Abgrabungen und Abböschungen“, heißt es von der Verwaltung. Im Vorgarten sind zum Beispiel nur „offene Einfriedungen (Zäune)“ und Hecken bis zu einer Höhe von einem Meter zugelassen. „Sichtschutzanlagen sind in den Vorgartenbereichen unzulässig“, ist im Bebauungsplan zu lesen.

Zwischen den einzelnen Grundstücken und zu „sonstigen öffentlichen Flächen“ dürfen Zäune auch zwei Meter hoch sein, müssen aber hinterpflanzt sein. Welche Heckenpflanzen verwendet werden dürfen, ist ebenfalls vorgegeben.

Mechernich-Nord: Zahlreiche Verstöße im Baugebiet „Auf der Wacholder II“

Allerdings ist es im genannten Baugebiet zu zahlreichen Verstößen gekommen, was auch unter den Anwohnern intensiv diskutiert wird. Die Mechernicher SPD brachte das Thema in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz zur Sprache. Eigentümer befürchteten offenbar, so berichtete Egbert Kramp in der Sitzung, dass sie nun zum Rückbau unzulässiger Grundstücksbegrenzungen aufgefordert werden könnten. Das könnte durchaus kostspielig werden, denn um Höhenunterschiede zwischen den Grundstücken auszugleichen, wurden von den Eigentümern mitunter auch Betonmauern aus L-Steinen verwendet, was laut B-Plan ebenfalls unzulässig ist.

Dass die Vorgaben eingehalten werden, überprüft das Bauamt der Mechernicher Stadtverwaltung bei der „behördlichen Bauabnahme“. Das grundsätzliche Problem: „Zumeist sind die Außenanlagen noch nicht fertiggestellt, wenn wir die Bauabnahme durchführen, damit das Gebäude offiziell genutzt und bezogen werden kann“, sagte Fachbereichsleiter und Stadtplaner Thomas Schiefer.

Stadt Mechernich hat neuen Mitarbeiter für Kontrollen eingestellt

Für weitere Kontrollen fehlten bislang aber in der Regel Zeit und vor allem Personal. Schon 2022 sei es daher zu ersten Beschwerden gekommen, in denen die Untere Bauaufsicht aufgefordert wurde, sich dieses Themas ordnungsbehördlich anzunehmen. Und auch damals habe sich die Politik bereits mit dem Thema befasst, erinnerte Schiefer, nachdem zunächst die FDP und später auch die Fraktion der Grünen vorgeschlagen hatten, das Bauamt personell aufzustocken, um solche Kontrollen durchführen zu können.

Inzwischen ist die Stelle besetzt, und die Verwaltung hat sich selbst ein Bild gemacht: „Kiesgärten, Einfriedungen mit Plastikeinflechtungen und Aufschüttungen, Abgrabungen und Abböschungen entgegen den Festsetzungen finden sich in weiten Teilen des Plangebietes“, berichtete Schiefer.

Bürgermeister Hans-Peter Schick: Stadt soll im Streitfall vermitteln

Wie soll aber nun mit den festgestellten Verstößen umgegangen werden? Für die SPD gab Kramp die Marschrichtung vor: „Wir können uns nicht vorstellen, einen Rückbau zu fordern.“ In die Röhre – oder auf einen hässlichen Plastikzaun – würden dann allerdings die Anwohner des Neubaugebiets gucken, die sich selbst an die Vorgaben aus dem B-Plan gehalten haben.

„Wir müssen da mit viel Augenmaß vorgehen, sollten aber auch zeigen, dass es wichtig ist, sich an die Vorgaben des Bebauungsplans zu halten“, meinte Schiefer. Die Vorgaben sollten weiterhin „im Rahmen der Verhältnismäßigkeit“ kontrolliert werden, war dann auch in der Abstimmungsvorlage zu lesen, die die Verwaltung erarbeitet hatte und der die Fraktionen schließlich mehrheitlich zustimmten.

Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick konkretisierte das Vorgehen: Dort, wo es unmittelbare Konflikte zwischen Nachbarn gebe, müsse die Stadt die Beteiligten an einen Tisch holen. Im Gespräch könne dann nach Lösungen gesucht werden: „Vielleicht kann man ja zu einem Plastikzaun noch eine Hecke pflanzen, die diesen verdeckt“, überlegte er. Wichtiger sei es, in Zukunft stärker auf die Einhaltung der Vorgaben aus dem B-Plan zu achten. „Wir werden das sehr stringent kontrollieren“, kündigte Schick an.