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ProzessMechernicher immer wieder ohne Führerschein erwischt

Lesezeit 2 Minuten
Justitia am Gericht

Symbolbild

Euskirchen – Schon viermal seit 2018 war Pascal P. (Name geändert) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Jedes Mal musste er eine Geldstrafe zahlen. Nachdem er erneut erwischt worden war, zudem unter Drogeneinfluss, verhängte die Euskirchener Amtsrichterin Johanna Wieland jetzt eine Bewährungsstrafe gegen den 31 Jahre alten Mechernicher.Am 22. Oktober 2019 hatte ihn die Polizei in der Nähe des Zülpicher Sees gestoppt.

Seine Sprache sei verwaschen gewesen, seine Bewegungen verlangsamt, gaben die Beamten später zu Protokoll. P. hatte Amphetamine konsumiert. Hinzu kam, dass er wieder ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß. Dazu muss man wissen, dass er nie eine Führerscheinprüfung abgelegt hat.

„Das war so. Ich habe Scheiße gebaut“

Also landete er erneut auf der Anklagebank, wo er die Vorwürfe, die die Bonner Staatsanwaltschaft gegen ihn erhob, ohne Umschweife bestätigte: „Das war so. Ich habe Scheiße gebaut“, gab er zu.

An jenem Tag sei er mit einem Kollegen am Wassersportsee verabredet gewesen. Da er sich verspätet habe, aber pünktlich sein wollte, habe er sich das Auto seiner Freundin genommen. „Sie wusste davon nichts“, beeilte er sich zu erklären.

Dass er unter Drogeneinfluss stand, sei „die ultimative Ausnahme“ gewesen, sagte P. Früher habe er „viel damit zu tun gehabt“, mittlerweile nicht mehr. Bevor er in die Kontrolle geriet, habe ein Kumpel ihm „was angeboten“. Anfangs habe er abgelehnt, dann aber zugegriffen.

Hohes Rückfalltempo

Das Autofahren habe er von seinem Vater gelernt, sagte der Angeklagte, der selbst zwei Kinder hat und angab, für einen Sicherheitsdienst zu arbeiten. Schon in seiner Jugendzeit war er viermal wegen kleinerer Delikte mit dem Gesetz in Konflikt geraten, später kamen Verurteilungen wegen Raubs und Diebstahls hinzu. P. hat auch schon im Gefängnis gesessen.

Das das Fahren ohne Fahrerlaubnis angehe, sei seine Rückfallgeschwindigkeit „nicht ohne“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die von weiteren Geldstrafen abriet.Sie plädierte stattdessen auf eine viermonatige Bewährungsstrafe. Dies sei hoffentlich Ansporn genug, einen weiteren Gefängnisaufenthalt zu vermeiden. Richterin Wieland schloss sich dem Antrag an.

Zur Fahrschule geraten

„Eine Geldstrafe würde Sie härter treffen“, erklärte sie dem Angeklagten mit Blick auf seine schlechten finanziellen Verhältnisse. Die Bewährungszeit legte sie auf drei Jahre fest. P. wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss jeglichen Kontakt zur Drogenszene meiden.

Wieland riet ihm, endlich eine Fahrschule zu besuchen. Unabhängig davon gehört zu dem Urteil auch ein dreimonatiges Fahrverbot. „Das gilt auch für einen Motorroller“, sagte die Richterin. Pascal P., der ohne Verteidiger erschienen war, nahm das Urteil an.