Mechernicher Gründer-PaarSpenden für Delfintherapie in großem Umfang veruntreut
Mechernich – Die Spender öffneten gerne ihre Geldbörsen. Kranken und behinderten Kindern eine Delfintherapie im Ausland zu ermöglichen – dazu waren viele bereit. Ein Ehepaar aus Mechernich sammelte die Spenden, veranstaltete Galas und Prominente rührten gerne die Werbetrommel für seinen Verein. Auch der damalige NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers lobte die Initiative. „Der Verein hilft nicht nur Kindern, ein Stück Lebensfreude zurückzugewinnen. Die Organisation ist auch ein Segen für die Eltern“, schrieb Rüttgers. Doch dann kam 2005 ein böser Verdacht auf: Die Initiative war demnach ein „Segen“ für das heute 70 und 63 Jahre alte Vereinsgründer-Ehepaar. Zu diesem Ergebnis kam nun das Bonner Landgericht in einem Zivilverfahren.
Es verurteilte das Ehepaar – zehn Jahr später – zur gemeinsamen Zahlung von 121 391,53 Euro. Die Ehefrau haftet als Vereinsvorsitzende mit weiteren 66 798,48 Euro. Insgesamt sind es also knapp 190 000 Euro, die beide an den Insolvenzverwalter des Vereins zahlen müssen. Für die 13. Zivilkammer steht außer Frage, dass die Eheleute sich hemmungslos an den Spendengeldern bedient haben.
Reisen auf Vereinskosten
Laut Urteil hatten sie eine luxuriöse Villa in Köln-Hahnwald angemietet und den Verein dafür zahlen lassen, obwohl die Verwaltung des Vereins in einem „Kämmerchen“ abgewickelt worden sei. Zudem hätten der Ehemann und der Sohn teure Limousinen gefahren, die angeblich im Vereinsbesitz gewesen seien.
Selbst Knöllchen, so das Gericht, wurden aus der Vereinskasse beglichen. Städtereisen hätten die Beklagten auch regelmäßig unternommen – auf Kosten des Vereins. Die Mechernicher bestritten rundweg die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Die Reisen hätten sie für den Verein gemacht, auch die Villa hätten sie dem Verein zur Verfügung gestellt: Sitzungen hätten im Wohnzimmer stattgefunden. Den Bonner Richtern waren diese Einlassungen jedoch zu „pauschal, unkonkret und nichtssagend“.
Das späte zivile Urteil dürfte die vermeintlichen Wohltäter nun hart treffen, denn zuvor waren sie im Strafprozess am Landgericht Köln noch glimpflich davon gekommen.
Untreue in 122 Fällen
Wie Dr. Daniel Vollmert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, bestätigte, wurde 2013 das Verfahren wegen Untreue in 122 Fällen – die Anklage stammte aus dem Jahr 2008 – gegen Zahlung einer vierstelligen Summe sowie dem Ableisten von jeweils 150 Sozialstunden eingestellt. Dabei, so Vollmert, habe die Überlastung des Gerichts eine entscheidende Rolle gespielt. Auch die finanzielle und gesundheitliche Situation sowie das Alter der Angeklagten seien berücksichtigt worden.
Der Fall war aufgeflogen, weil Eltern plötzlich die teuren Delfin-Therapien aus eigener Tasche zahlen mussten. Angeblich seien die Spenden noch nicht beim Verein eingegangen, sei ihnen gesagt worden.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen schließlich durch eine Strafanzeige der Kaufhof AG, die ebenfalls mehr als 200 000 Euro gespendet hatte. (AZ: Landgericht Bonn 13 O 223/07).