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GiftstoffeAlte Fabrik bei Buir ist herrenlos

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Die Ruine der ehemaligen Imprägnierfabrik Günter Ruhr im Wald bei Buir.

Nettersheim-Buir/Düsseldorf – Immer größere Kreise zieht die Diskussion um die aufgelassene Imprägnierfabrik im Wald bei Buir. Denn mittlerweile ist sicher, dass die Immobilie keinen Besitzer hat und damit, wie die Juristen es nennen, herrenlos ist. Das Land NRW hat sich bisher das Objekt nicht zu eigen gemacht und hat auch mittelfristig nicht die Absicht, dies zu tun. Dies habe sich bei einem Treffen im Landesumweltministerium ergeben, teilte Hans Christian Markert, Sprecher der Grünen für Umweltpolitik im Landtag, mit.

Vorgehen beraten

Daran nahmen neben Markert die Kreisvorsitzenden der Grünen, Nathalie Konias und Angela Kalnins, der BUND-Vorsitzende im Kreis, Volker Hoffmann, der Fraktionsvorsitzende der UNA im Nettersheimer Rat, Franz-Josef Hilger, und Anwohnerin Theresia Rolshoven auch hochrangige Vertreter auf Abteilungsleiterebene des Umweltministeriums und ein Vertreter des Verkehrsministeriums teil. Neben der Eigentumsfrage wurde auch über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit diskutiert. Weitere Treffen seien vereinbart, allerdings hätten die Beteiligten Stillschweigen vereinbart. „Wir bleiben an der Sache dran“, versprach Markert. „Damit geht die Verantwortung wieder an die örtlichen Behörden zurück“, fasste er den derzeitigen Stand zusammen. Da das Land nicht Eigentümer sei, müsste die Gemeinde die ordnungsrechtliche Seite wahrnehmen, während die Entsorgung der Giftstoffe durch den Kreis erfolgen müsse. Nach einem Bericht des Kreises Euskirchen seien die Chemikalien auch aus dem Gebäude entfernt und als Sondermüll verbrannt worden. „Das ist wie bei einem herrenlosen Autowrack am Straßenrand“, bemühte Markert einen Vergleich. Dies müsse auch durch die Kommune auf ihre Kosten entsorgt werden, wenn kein Eigentümer zu ermitteln sei.

Nach dem Tod des letzten Besitzers, einem Sägewerksbetreiber aus Harperscheid, hatten die nächsten Verwandten die Erbschaft ausgeschlagen. Ein Nachlassverfahren durch das Amtsgericht in Gemünd endete ohne Ergebnis. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit einer „Fiskalerbschaft“, bei der das Land sich zum Eigentümer erklärt. „Allerdings setzt dies eine aktive Handlung des Landes voraus, das geht nicht automatisch“, erläuterte Markert. Dass das Gelände als Ausgleichsfläche für den Weiterbau der A1 ins Spiel gebracht worden war, spiele keine Rolle. Dies sei im Rahmen der Planung geschehen und noch nicht rechtsverbindlich.

Allerdings bezeichnete Markert, von Hause aus Jurist, die Angelegenheit, die relativ selten vorkommt, als „rechtstheoretisch interessant“. Vielleicht wird die Ruine demnächst Jurastudenten in Examensklausuren genauso Kopfzerbrechen bereiten, wie momentan den Verwaltungsfachleuten.