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Investor plant zehn AnlagenStadt Euskirchen ist gegen Windpark im Flamersheimer Wald

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt Windenergieanlagen in einem Waldgebiet.

Die Stadtverwaltung Euskirchen spricht sich gegen Windräder aus (hier ein Symbolbild), die ein Unternehmen im Flamersheimer Wald bauen will.

Dem Kreis Euskirchen liegt eine Voranfrage für zehn Windkraftanlagen im Flamersheimer Wald vor. Kann die Stadt das Vorhaben verhindern?

Ein Unternehmen will im Flamersheimer Wald zehn Windenergieanlagen errichten. Die Stadt Euskirchen, auf deren Gebiet der Windpark geplant ist, hält das Vorhaben allerdings für unzulässig. Dies ist den Unterlagen für den Umwelt- und Planungsausschuss zu entnehmen, der sich in der Sitzung am Dienstag, 17. September (17 Uhr, Rathaus), mit der Angelegenheit befasst.

Wie der städtische Fachbereichsleiter Thorsten Sigglow schreibt, soll jedes der Windräder eine Gesamthöhe von 288 Metern haben. Der Investor will die Anlagen im Flamersheimer Wald auf Kalamitätsflächen nahe an der Rheinbacher Stadtgrenze platzieren, acht südlich von Queckenberg, zwei weitere zwischen Kurtenberg und Scheuren.

Windpark in Euskirchen geplant – der Kreis ist Genehmigungsbehörde

Das Unternehmen hat beim Kreis Euskirchen Voranfragen eingereicht. Er ist die Genehmigungsbehörde, da ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingeleitet werden muss. Von der Stadt Euskirchen – das ist Teil des Prozederes – hat die Kreisverwaltung eine Stellungnahme angefordert.

Die Stadtverwaltung wird dem Ausschuss vorschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Windenergieanlagen seien an den geplanten Standorten „auf Basis der aktuellen planungsrechtlichen Gegebenheiten nicht zulässig“, schreibt Sigglow zur Begründung.

Die Erdbebenmessstation Steinbachtalsperre liegt in der Nähe

Er führte mehrere Argumente auf. So befänden sich die geplanten Standorte der Windräder außerhalb der Windkraftkonzentrationszonen, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen und noch bis Ende 2027 maßgeblich seien. Gegen die Errichtung spreche auch, so der Fachbereichsleiter, dass die Standorte in den Schutzbereichen der seismologischen Messstationen Steinbachtalsperre und Todenfeld lägen.

Hinzu komme, dass das Vorhaben den vorliegenden Planungen zum Regionalplan Erneuerbare Energien widerspreche. Auch seien die Standorte nicht in der städtischen Windkraftpotenzialstudie vorgesehen.

Was geschieht, wenn der Ausschuss der Verwaltung folgt, also das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt? Dies sei „nur bedingt abzuschätzen“, erklärt Sigglow unter Hinweis auf die momentan sehr dynamische Gesetzeslage.