Ein heute 28 Jahre alter Mann masturbierte vor den Augen einer jungen Frau. In Euskirchen wurde er jetzt am Amtsgericht dafür verurteilt.
Zu Geldstrafe verurteiltExhibitionist aus Zülpich belästigt Frau im Zug
Ein Exhibitionist ist am Euskirchener Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Richterin Stefanie Diel verhängte gegen den 28 Jahre alten Mann, der in Zülpich lebt, 45 Tagessätze zu je 15 Euro (675 Euro). Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Zülpicher am 8. Oktober 2023 in einer Regionalbahn, die auf dem Weg von Köln nach Euskirchen war, eine heute 22 Jahre alte Studentin belästigt hatte. Die beiden hatten an jenem Sonntag gegen 7.15 Uhr allein in einem Abteil gesessen, als der Mann die junge Euskirchenerin ansprach.
Die Frau aus Euskirchen nahm zwei Beweisvideos auf
Er habe seinen Penis entblößt und daran „herumgespielt“, sagte die junge Frau jetzt im Zeugenstand, während in der Anklageschrift explizit von Masturbation die Rede gewesen war. Sie habe, so die 22-Jährige weiter, mit ihrem Smartphone zwei kurze Beweisvideos aufgenommen, woraufhin der Exhibitionist von seinem Geschlechtsteil gelassen und seine Hose verschlossen habe. Dann habe sie das Abteil verlassen und die Polizei angerufen.
Aufgrund ihrer Personenbeschreibung hätten zwei Beamtinnen den Mann am Euskirchener Bahnhof festgenommen, sagte die Zeugin. Eine wenig später entnommene Blutprobe des Zülpichers ergab einen Alkoholwert von etwa 1,2 Promille. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, stritt die Tat ab – auch, nachdem die Zeugin ihm die Smartphone-Filme gezeigt hatte.
Festnahme in Euskirchen – Der Mann bestritt vor Gericht die Vorwürfe
Er sei nicht der Mann aus den Videofilmen, sagte er über die Aufnahmen, in denen unter anderem die offene Hose eines Bahnpassagiers, nicht aber dessen Gesicht zu erkennen war. Ob denn keine Aufnahmen aus einer Überwachungskamera im Abteil existierten, wollte er wissen. Richterin Diel verneinte: „Die Zugkamera war an diesem Tag defekt.“
Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Vorsitzende keinen Grund, am Wahrheitsgehalt der Zeuginnenaussage zu zweifeln. Sie habe den Vorfall schlüssig und glaubwürdig geschildert und den Angeklagten im Gerichtssaal als Täter identifiziert. Gegen ihn sprach nach Ansicht der Anklagebehörde und der Richterin auch, dass die Polizei den Mann auf Basis der Beschreibung erkannt hatte, die die Studentin am Telefon durchgab.
Der Exhibitionist habe bewusst gehandelt, ohne dass der Alkohol seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt habe, und die junge Frau verängstigt, sagte Diel in der Urteilsbegründung. Das Opfer sei schockiert gewesen, habe Ekel und ein Gefühl der Unsicherheit empfunden. Als Konsequenz daraus, so hatte es die Frau erklärt, wählt sie ihren Platz in der Bahn seit diesem Tag immer so, dass sie nicht mit einem Mann allein in einem Abteil sitzt.
Euskirchener wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt
In einem weiteren Verfahren am Amtsgericht ist ein 33 Jahre alter Euskirchener wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte am 12. Juni 2023 auf dem Gehweg in der Sauerbruchstraße in Euskirchen masturbiert.
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und erklärte, dass ihm die Sache leidtue. Eine Anwohnerin, die den Vorfall durch ein Fenster beobachtet hatte, sei schockiert gewesen, hieß es in der Anklageschrift. Die Frau war als Zeugin geladen worden, erschien zum Prozess aber nicht.
Im Januar 2023 hatte der Euskirchener wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen eine Geldstrafe kassiert. Sein Vorstrafenregister umfasst darüber hinaus sieben Verurteilungen wegen unerlaubten Drogenbesitzes.
Richter Felix Marienfeld sagte mit Blick auf die Fälle von Exhibitionismus: „Wenn Sie Ihre Triebe weiter nicht in den Griff bekommen, wird das erhebliche Konsequenzen für Sie haben.“