Am Bonner Landgericht beginnt der Prozess gegen einen 50 Jahre alten Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor.
Prozess am LandgerichtGroßvater soll in Euskirchen drei Polizisten attackiert haben
![Das Symbolbild zeigt eine Handfessel in der Hand eines Beamten.](https://static.ksta.de/__images/2025/02/02/c2e0ea71-c2d2-4bba-8c3c-6c001c9ccd7a.jpeg?q=75&q=70&rect=0,0,4000,2250&w=2000&h=1334&fm=jpeg&s=0026253dab01fade0ddcb7ba16a2c502)
Selbst mit Handfesseln soll es der Polizei laut Anklage zunächst nicht gelungen sein, den aggressiven Mann zu bändigen. Er kommt jetzt vor Gericht.
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Ein 50 Jahre alter Mann muss sich vor der 4. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und einen besonders schweren tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last, außerdem Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamten in einem besonders schweren Fall sowie Bedrohung. Der Prozess beginnt am Dienstag, 4. Februar.
Wie es in der Anklageschrift heißt, geht es um einen Vorfall, der sich am 11. Juli 2024 in einem Euskirchener Ortsteil abspielte. Der Angeklagte soll versucht haben, Mitarbeiter des Kreisjugendamts daran zu hindern, seine Enkelin wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut zu nehmen. Nach Darstellung der Kreispolizeibehörde kam es dabei zu massiven Angriffen auf drei ihrer Beamten.
Das Kreisjugendamt Euskirchen ließ sich sicherheitshalber von der Polizei begleiten
Zunächst hatte der 50-Jährige, so die Polizei damals, den Jugendamtsmitarbeitern den Zutritt zum Wohnhaus verwehrt und sie beschimpft. Später am Tag unternahmen sie einen weiteren Anlauf. Sie wurden nun aus Sicherheitsgründen im Rahmen der Vollzugshilfe von Polizeibeamten begleitet.
Diesmal soll der Großvater zwei Polizeibeamten mit den Fäusten ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben, so die Sprecherin des Landgerichts, Gerlind Keller. Einer von ihnen sei laut Anklageschrift zu Boden gefallen. Der Angeklagte soll dann insgesamt dreimal versucht haben, mit einem massiven Barhocker aus Holz auf den am Boden liegenden Polizisten einzuschlagen.
Mit einem Barhocker soll der Angeklagte nur knapp den Kopf eines Polizisten verfehlt haben
Dies soll ihm nur deshalb nicht gelungen sein, so die Staatsanwaltschaft, weil zwei andere Beamte den Angreifer abgewehrt hätten. Der Barhocker soll allerdings „jeweils nur knapp“ den Kopf ihres Kollegen verfehlt haben, wie Keller erklärte. Die Anklagebehörde wirft dem 50-Jährigen vor, er habe durch die Schläge mit dem Hocker in Richtung des Kopfes den Tod des Beamten billigend in Kauf genommen.
Die Einsatzkräfte, so die Justizsprecherin weiter, sollen den sich heftig wehrenden Angeklagten dann zu Boden gebracht und ihm am rechten Handgelenk eine Handfessel angelegt haben. Den Ermittlungen zufolge habe er sich jedoch aus der Fixierung gelöst und mit der Fessel in Richtung eines der Beamten geschlagen, „den die Handfessel am Hinterkopf traf und eine Platzwunde verursachte, die im Krankenhaus medizinisch versorgt wurde“. Die anderen beiden Polizeibeamten sollen unter anderem Schürfwunden und Hämatome an den Armen davongetragen haben.
Für den Prozess hat die Kammer vier Verhandlungstage angesetzt.
37 Frauen und Männer im Jahr 2023 im Kreis Euskirchen im Dienst verletzt
Die Polizei im Kreis Euskirchen verzeichnete 2023 insgesamt 63 Strafanzeigen wegen Widerstandshandlungen oder tätlicher Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte. 37 Frauen und Männer seien im Dienst verletzt worden. Diese Zahlen gab Polizeisprecherin Christina Specht auf Anfrage bekannt.
Die Daten für das vergangene Jahr will die Behörde im kommenden Frühjahr veröffentlichen. „Nach derzeitigem Stand werden steigende Fallzahlen erwartet“, so Specht.
Nicht nur Polizisten, auch Feuerwehrleute sowie Mitarbeiter der Ordnungsämter und des Rettungsdienstes würden immer wieder während ihrer Einsätze beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen, fügte die Sprecherin hinzu.
Der „fast alltägliche Widerstand gegen unsere Beamten“, so Specht mit Blick auf die Kreispolizei, stelle weiter ein beunruhigendes Problem dar. „Solche Angriffe sind inakzeptabel und werden mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt.“