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Nach Corona und FlutStadt Euskirchen erhebt wieder Gebühren für Außengastronomie

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Leere Tische und Stühle vor einem Restaurant in Euskirchen.

Die Stadt Euskirchen erhebt Gebühren, wenn Gastronomiebetriebe für ihre Außenbestuhlung städtische Flächen in Anspruch nehmen.

Euskirchener Betriebe mit Außengastronomie auf städtischen Flächen müssen nun wieder Gebühren zahlen.

Restaurants und andere Gaststätten in Euskirchen müssen wieder Gebühren entrichten, wenn sie städtische Flächen für ihre Außengastronomie nutzen. Dies gilt auch für Einzelhändler und ihre Warenausstellungen. Die Rückkehr zur alten Regelung hat nun der Rat mit großer Mehrheit beschlossen.

In den Jahren von 2020 bis 2022 hatte die Stadt die Unternehmen von der Zahlungspflicht befreit, weil ihnen infolge der Pandemie und der Flutkatastrophe die Umsätze weggebrochen waren. Die Initiative, die Betriebe finanziell zu entlasten, war 2020 von der SPD ausgegangen. Sie wollte die Befreiung jetzt um ein Jahr verlängern, was die Stadt nach Angaben der Verwaltung etwa 37 000 Euro gekostet hätte.

Wo gebaut wird, werden keine Gebühren fällig

„Die Pandemie ist zwar vorbei, aber bei vielen Unternehmen ist die wirtschaftliche Lage noch nicht so gut wie vor Corona“, sagte Fraktionschef Michael Höllmann während der Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss. Zudem führe die Baustelle in der Fußgängerzone zu weiteren Beeinträchtigungen.

Die Sprecher der anderen Fraktionen erklärten aber, sie sähen keinen Grund mehr für einen Erlass der Sondernutzungsgebühren. Sie folgten damit der Verwaltung, die argumentiert hatte, es lägen keine Einschränkungen durch Corona mehr vor. Auch müsse man einen Wettbewerbsvorteil für die Betriebe verhindern, die von der Ausnahmeregelung profitiert hätten, obwohl sie nicht im Überflutungsbereich lägen.

Der Erste Beigeordnete Alfred Jaax sagte, die Verwaltung habe im laufenden Jahr bereits Sondernutzungsgebühren erhoben. Beschwerden habe es nicht gegeben, ergänzte Bürgermeister Sacha Reichelt (parteilos). Jaax erklärte auch, dass in den Abschnitten der Fußgängerzone, in denen Baumaßnahmen liefen, keine Gebühren fällig würden.

In der abschließenden Abstimmung im Rat votierte neben der SPD nur Cuma Kaya (Volt) dafür, die Gebührenbefreiung beizubehalten.