Ein dutzendfach vorbestrafter Weilerswister zeigte den verbotenen Nazigruß. Er wollte provozieren, wie ein Euskirchener Richter mutmaßte.
Prozess in EuskirchenWeilerswister, der den Hitlergruß zeigte, muss Geldstrafe zahlen
Dutzende Male ist Stefan P. (Name geändert) seit 1983 mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister umfasst unter anderem Verurteilungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Drogendelikten, Beleidigung, Sachbeschädigung und Verleumdung. Jetzt wurde der Weilerswister am Amtsgericht Euskirchen erneut schuldig gesprochen.
Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verhängte Amtsrichter Malte Theis gegen den 56-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro (40 Tagessätze zu je 10 Euro). Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte 700 Euro beantragt.
Stefan P. zog mit Trolley und Musikanlage zu Fuß durch Weilerswist
Stefan P. war am 27. August 2023 mit einem Trolley und einer tragbaren Musikanlage zu Fuß in Weilerswist unterwegs gewesen. Ein Anlieger hörte vom Balkon seiner Wohnung aus „auf einmal Marschmusik in hoher Lautstärke“, wie er als Zeuge sagte. Das sei ihm komisch vorgekommen: „Es war ja kein Karneval“. Dann habe er die Melodie erkannt: „Es war das Horst-Wessel-Lied, das Kampflied der Nazis.“
Woher die Musik stammte, war zunächst nicht auszumachen – bis kurz darauf Stefan P. um die Ecke bog. „Ich habe ihn angeguckt, ich war perplex“, so der Zeuge weiter. P. wiederum habe ihn angeschaut, den rechten Arm gehoben und „Heil Hitler“ gerufen. Daraufhin habe er die Polizei alarmiert, sagte der Anlieger.
Der Angeklagte und der Zeuge trugen unterschiedliche Versionen vor
Der Angeklagte stellte den Vorfall anders dar: „Ich habe in Erinnerung, dass Sie mich als Nazi bezeichnet haben“, sagte er zu dem Zeugen. Deshalb habe er ironisch „Ja, klar, ich bin der Obernazi!“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt. Der Anlieger beharrte dagegen darauf, dass es zu keinerlei Konversation zwischen ihm und P. gekommen sei.
Richter Theis kaufte dem Angeklagten die Ironie-Variante nicht ab. „Sie wollten auffallen und provozieren. Man provoziert aber nicht mit Symbolen aus der Nazizeit“, schrieb er dem Weilerswister in der Urteilsbegründung ins Stammbuch. Auch die Verharmlosung dieser Symbole sei verboten. „Es soll sich in Deutschland nicht einbürgern – das ist der Wille des Gesetzgebers –, dass Menschen herumlaufen und aus Spökes den Hitlergruß zeigen.“ Dies sei „ein Gruß, mit dem Millionen Tote verbunden werden“, sagte der Vorsitzende.
Stefan P., der ohne Verteidiger erschienen war, hatte zuvor im letzten Wort vor der Urteilsfindung erklärt: „Falls sich jemand verletzt gefühlt habe, bitte ich um Verzeihung.“ Er versicherte auch, dass er mit rechtem Gedankengut nichts zu tun habe, was Theis ihm glaubte.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte, der auch die Kosten des Verfahrens tragen muss, verzichteten darauf, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist also rechtskräftig. Die Zahl der Einträge für P. im Bundeszentralregister steigt damit auf 37.