Nach BürgerprotestenHeimbacher Rat lehnt Vlattener Windrad-Repowering ab
Heimbach – Nachdem vor einer Woche in Heimbach gegen das geplante Windrad-Repowering demonstriert worden war, kamen auch diesmal wieder wie bei der vergangenen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zahlreiche Kritiker mit Transparenten in den Sitzungssaal. Zu Beginn der Ratssitzung mahnte Bürgermeister Peter Cremer zwar an, dass Publikumsbekundungen bitte unterbleiben sollten, doch gehalten wurde sich nicht daran.
Die Gründe der Ablehnung der Grünen
Als einzige hat die Fraktion der Grünen im Heimbacher Rat gegen das geplante Windrad-Repowering bei Vlatten gestimmt. Thomas Wagenbach bescheinigte zwar den Bürgerinitiativen, dass sie Recht hätten, wenn sie bemängelten, dass die Antragsunterlagen und eingereichte Gutachten des Projektierers unvollständig seien. So würden wichtige historische Gebäude im Denkmalschutz-Gutachten gar nicht erwähnt, und im Artenschutzgutachten fehlten streng geschützte Vögel.
„Aber Schlampigkeit allein ist kein Ablehnungsgrund“, sagte Wagenbach. Die Fehler könnten geheilt werden. Das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigten diese Mängel nicht“, sagte er. Der Kreis Düren als übergeordnete Behörde werde wahrscheinlich die Heimbacher Ratsentscheidung „wieder kassieren“.
„Und sollte auch beim Kreis eine politische statt einer juristischen Entscheidung getroffen werden, wird spätestens das Verwaltungsgericht in Aachen die entsprechende Genehmigung erteilen“, glaubt Wagenbach. Derzeit habe das Unternehmen freiwillig Mitwirkungsmöglichkeiten angeboten. Er bezweifelte, dass dies noch nach einer juristischen Auseinandersetzung der Fall sei. (pe)
Natürlich hatten die Kritiker des Windkraftprojektes damit gerechnet, dass sich der Stadtrat dem ablehnenden Votum des Stadtentwicklungsausschusses anschließen würde: Sie entrollten nach der von ihnen als positiv empfundenen Entscheidung ein großes „Danke“-Transparent.
Bürgermeister Cremer hatte vor der Abstimmung erläutert, dass die Verwaltung ihren Beschlussvorschlag gemeinsam mit dem Juristen Dr. Felix Pauli von der Kanzlei Lenz und Johlen verfasst habe. Aber auch Stellungnahmen von Bürgern, Trägern öffentlicher Belange sowie von Verbänden und Initiativen seien berücksichtigt worden. Die Stadt habe darauf geachtet, dass lediglich Gründe genannt würden, die maßgeblich im Sinne des Baugesetzbuches seien.
Flächennutzungsplan enthält Höhenbegrenzung
Dem genannten Repowering, das die Errichtung von fünf jeweils 200 Meter hohen Windrädern vorsieht, stehe der Flächennutzungsplan der Stadt entgegen, der eine Höhenbegrenzung enthalte. Und das Denkmalschutzgutachten habe relevante Baudenkmäler nicht berücksichtigt: Für die Pfarrkirchen St. Dionysius in Vlatten, St. Stephanus in Bürvenich und Heilig Kreuz in Wollersheim sei eine erhebliche Beeinträchtigung sensorieller Art zu erwarten. Außerdem werde durch die Windräder das kulturhistorisch gewachsene Landschaftsbild und der Erholungswert der Kulturlandschaft geschädigt.
Auch der Lärmschutz wird bemängelt. Das entsprechende Gutachten gehe von einer niedrigeren Leistung aus als der, die im Antrag angegeben sei. Die Schallleistung sei einer Herstellerangabe entnommen und nicht vermessen. Der Artenschutz sei ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt: Für vier Arten, Weißstorch, Wespenbussard, Uhu und großen Brachvogel, sei überhaupt keine Untersuchung erfolgt. Außerdem sei die Standsicherheit der projektierten Anlagen nicht sichergestellt, und auch die Erschließung habe Mängel.
CDU, FDP, UWV und SPD schlossen sich dieser Verwaltungsvorlage an. Nur die Grünen lehnten ab. „Wir sind hier nicht bei ,Wünsch Dir was’, wir sind hier bei ,So isses!’“ sagte Thomas Wagenbach. Einzig die Rechtlage sei entscheidend (siehe „Die Gründe der Ablehnung der Grünen“).