Vorfall im ImbissEuskirchener trägt Pistole immer am Gürtel
Euskirchen – Ein Mann steigt aus einem Wagen, zieht aus einer Halterung an der Türablage eine Smith-&-Wesson-Pistole Kaliber neun Millimeter und schiebt sie unter die Jacke in sein Holster am Gürtel. So betritt er einen Imbiss in der Euskirchener Innenstadt. Ein Passant hat die Waffe gesehen und ruft besorgt die Polizei. Kurze Zeit später, als der Mann losfahren will, wird er von Polizisten gestoppt.Danach klaffen die Schilderungen über den Fortgang der Geschehnisse auseinander.
Wie die Polizei später mitteilt, hätten sich die Beamten mit aller Vorsicht dem Wagen genähert. Der Mann habe angegeben, im Besitz eines Kleinen Waffenscheins zu sein. Er habe die Beamten aber mehrfach beleidigt und deshalb eine Anzeige erhalten.
André Bilstein, der Mann mit der Pistole, schildert den Vorfall völlig anders. Der 39-Jährige, gelernte Fachkraft für Schutz und Sicherheit bei einem großen Sicherheitsunternehmen: „Einer der Beamten näherte sich mit gezogener Waffe und schrie mich an, die Hände aus dem Fenster zu strecken.“ Dieser Aufforderung sei er gefolgt. Von Beginn an habe er die Polizisten – es seien mindestens acht gewesen – darauf hingewiesen, dass er im Besitz eines Kleinen Waffenscheins sei und die Gas- und Schreckschusswaffe legal besitze und trage. Trotzdem hätten ihn die Polizisten aus seinem Wagen gezerrt, ihn auf den Boden gedrückt, seinen Kopf schmerzhaft mit dem Knie fixiert und ihm Handschellen angelegt. Immer wieder habe er auf seinen Kleinen Waffenschein hingewiesen. Doch selbst, als die Polizisten die Waffe sichergestellt hätten, sei er weiter fixiert worden.
Die Polizisten hätten sein Auto durchsucht (Bilstein: „Verwüstet“). Seine 14-jährige Tochter auf dem Beifahrersitz habe auch aussteigen müssen, und sei in einem Hauseingang durchsucht worden. Eine Polizistin habe sie aufgefordert, ihren BH auszuziehen, weil darin eventuell Drogen versteckt sein könnten. Als das Mädchen das abgelehnt habe, sei darauf verzichtet worden. Letztlich hätten die Beamten Waffenschein und Ausweis in seiner Geldbörse gefunden und ihm mit dem Hinweis, dass er eine Anzeige wegen Beleidigung erhalte, die Schreckschusspistole zurückgegeben. Bilstein: „Ich habe zu beruhigen versucht und niemanden beleidigt.“ Seiner Einschätzung nach sei der junge Beamte, der ihn ihn aus dem Wagen geholt habe, mit der Situation überfordert gewesen.
Euskirchener erstattet Anzeige
Der 39-jährige Euskirchener suchte sofort nach dem Vorfall die Polizeiwache auf und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Danach habe er seine Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen. Er habe bei dem Vorfall eine Prellung am Jochbein, ein Hämatom am Arm sowie Zerrungen der Rücken- und Schultermuskulatur erlitten. Trotz dieses Erlebnisses trägt Bilstein seine Schreckschusswaffe weiter, sobald er einen Fuß vor die Tür setzt. Weil er überzeugt sei, dass es notwendig ist.
„Ich will mich, meine Familie oder auch andere Menschen schützen können. Ich will auf eine Notwehrsituation vorbereitet sein und mir oder anderen so die Flucht ermöglichen können. Und als Besitzer des Kleinen Waffenscheins erlaubt mir das Gesetz das.“
Obwohl er die Waffe in einem Sicherheitsholster am Gürtel nach eigener Darstellung nicht offen trägt, informierten schon mehrfach besorgte Bürger die Polizei, weil sie seine Pistole gesehen hatten. Entsprechend löste das jeweils Polizeieinsätze aus.
Ob der aktuelle Einsatz vor dem Imbiss ordnungsgemäß ablief oder nicht, ob er sich korrekt verhielt oder nicht, dies zu klären ist nun Aufgabe der Ermittlungsbehörden und der Justiz. Wegen des laufenden Verfahrens nahm die Polizei dazu gegenüber der Redaktion nicht Stellung.
Franz Küpper, Pressesprecher der Euskirchener Polizei, verdeutlichte aber auf Anfrage der Redaktion, in welch schwieriger Situation selbst einsatzerfahrene und routinierte Beamte seien, wenn erschrockene Bürger einen Bewaffneten in einer Fußgängerzone oder einem Laden meldeten.
Denn um wen und um welche Sorte Waffe es sich handele, sei ja auch für sie aus der Distanz und im Einsatzgeschehen kaum zu erkennen. Entsprechend vorsichtig und mit Eigensicherung gingen die Beamten bei der Kontrolle vor.
Falsche Bewegung kann zur ungewollten Eskalation führen
Die Sicherheit, in der Menschen sich beim Tragen einer Schreckschusswaffe wähnten, sei schon deshalb trügerisch. Wenn eine Schreckschusspistole (oder auch eine täuschend ähnliche Spielzeugwaffe) im Gürtel stecke, könne schon eine falsche Bewegung zu einer ungewollten Eskalation führen. Küpper: „Und sie sich damit in eine noch größere Gefahr bringen.“
An seiner aktuellen Arbeitsstelle im Werkschutz einer Firma für Elektrotechnik trägt Andrè Bilstein keine Waffe. Weil der Auftraggeber das nicht will. Privat will er sie aber trotz der gemachten Erfahrungen weiter auf Schritt und Tritt dabei haben. „Für Situationen, die ich mit verbaler Deeskalation und körperlich nicht lösen kann. Ich möchte Herr der Lage sein. Denn dort, wo Ärger entsteht, ist nie die Polizei.“