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RechtÄrger wegen Hundekot in Weilerswist – Datenschützer äußern Bedenken wegen DNA-Proben

Lesezeit 2 Minuten
Ein Mann greift auf einer Wiese mit einem Hundekotbeutel nach einem Hundehaufen.

Weilerswist will mit DNA-Proben gegen Hudnehaufen vorgehen.

Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst will etwas gegen Hundekot auf den Straßen unternehmen. Jetzt haben sich Datenschützer zu der Idee geäußert.

Datenschützer haben Bedenken gegen den Vorschlag einer DNA-Analyse von Hundehaufen auf Straßen geäußert. „Für die Entnahme und Speicherung der DNA-Proben auf Vorrat gibt es derzeit keine spezielle Rechtsgrundlage“, erklärte der Sprecher der NRW-Datenschutzbeauftragten in Düsseldorf.

Anna-Katharina Horst, Bürgermeisterin von Weilerswist, hatte die Idee vor einem Jahr: Auf diese Weise könnte sich ermitteln lassen, von welchen Hunden die stinkenden Haufen stammen und welche Besitzer dafür verantwortlich sind. Denn wer Hundekot nicht wegräumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Seit kurzem schreibt die Stadt Béziers in Frankreich Hundehaltern im Stadtzentrum vor, einen genetischen Ausweis für ihre Vierbeiner erstellen zu lassen.

Weilerswist: Rechtsgrundlage für Speicherung der DNA-Proben fehlt

Die NRW-Datenschützer erklärten, der Gesetzgeber sollte darüber entscheiden. Es gehe auch darum, ob eine solche Datenbank trotz der vermutlich hohen Kosten und des hohen Aufwands gerechtfertigt wäre.

Anna-Katharina Horst, Bürgermeisterin von Weilerswist, sitzt in ihrem Büro an einem Schreibtisch.

Anna-Katharina Horst, Bürgermeisterin von Weilerswist, hat den Vorschlag einer DNA-Analyse von Hundehaufen eingebracht. Sie will etwas gegen Hundekot in Straßen und Parks unternehmen und die Halter in die Pflicht nehmen. (Archivbild)

„Sowohl die Entnahme des Speichels beim Hund als auch die Sicherung und Analyse des „Beweismaterials“ müssten jedes Mal gerichtsfest erfolgen“, meinte ein Sprecher der Behörde.

Die parteilose Bürgermeisterin hatte den Städte- und Gemeindebund NRW dazu gefragt. Nach dessen Auffassung wäre eine Änderung des Landeshundegesetzes wünschenswert, dass bei der Anmeldung des Hundes dessen DNA abgegeben werden müsste. Bei der gültigen Rechtslage könnten viele Fragen nur mit einer Einzelfallüberprüfung durch die Gerichte geklärt werden.

Nach Kenntnis des Städte- und Gemeindebundes NRW gibt es bundesweit bislang keine Kommune, die eine DNA-Datei von Hunden führt, um auf diese Weise die Halter zu ermitteln. Der Zusammenschluss der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in NRW will das Thema in der nächsten Sitzung seines Rechtsausschusses im Herbst intensiver beraten. (dpa)