AboAbonnieren

WeilerswistBürgermeisterin Anna-Katharina Horst von Stadtrat quasi entmachtet

Lesezeit 3 Minuten

Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst muss viele ihrer Kompetenzen an den Rat abgeben. Im Rat hatte sie gegen die Änderung der Zuständigkeitsordnung und die Einführung einer Vergabeordnung gestimmt.

Weilerswist – Die Mehrheit im Weilerswister Rat macht Ernst: In der Sitzung am Donnerstagabend haben CDU, SPD und FDP eine neue Zuständigkeitsordnung (ZO) verabschiedet.

Damit haben sie Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst (parteilos) quasi entmachtet.

Die drei Grünen-Ratsmitglieder und die Bürgermeisterin stimmten erfolglos dagegen. Die drei Fraktionen haben gleichzeitig den Haupt- und Finanzausschuss zum Vergabeausschuss erweitert, denn künftig wird es in Weilerswist auch eine Vergabeordnung geben, an die sich alle Beteiligten halten müssen.

Lediglich Liane Traue, Sprecherin der Grünen, und ihre Fraktion sprachen sich gegen die Verabschiedung der erst zwei Tage vor der Ratssitzung eingereichten Ratsvorlage aus. Traue argumentierte, die Unterlagen seien erst so spät ausgehändigt worden, dass sie keine Zeit gehabt hätten, die neue ZO mit der bisherigen zu vergleichen. Man brauche Zeit, müsse deshalb das Thema vertagen. Auch Bürgermeisterin Horst äußerte Zweifel an Passagen des gemeinsamen Entwurfs der drei Fraktionen. Sie schlug vor, das Thema in der Ratssitzung im Juli zu behandeln.

Doch die Sprecher der drei Fraktionen, Hans Peter Nußbaum (CDU), Andreas Schulte (SPD) und Hans Josef Schäfer (FDP), ließen sich nicht erweichen. Der jetzt vorgelegte Entwurf sei kein Hexenwerk und auch keine „Lex Weilerswist“, so Schulte: Die drei Fraktionen hätten die entsprechenden Regelungen aus Nachbarkommunen wie Euskirchen, Zülpich, Bad Münstereifel oder Frechen auf Weilerswister Verhältnisse angepasst.

Änderung sei längst überfällig

Die Änderung der Zuständigkeitsordnung sei längst überfällig, so die drei Fraktionssprecher. Dazu gehöre auch, dass eine Vergabeordnung detailliert regele, wie Aufträge vergeben werden.

Laut der ZO wird künftig der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss über haushaltsrechtliche Dinge befinden und über die Übernahme von Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte entscheiden.

Er ist für wesentliche Organisations- und Personalangelegenheiten wie den Stellenplan und Personalfürsorgemaßnahmen zuständig, er entscheidet über die Genehmigung von Dienstreisen der Ausschüsse und einzelner Ratsmitglieder sowie über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen zugunsten der Gemeinde. Der Ausschuss ist zudem verantwortlich für die Aufnahme von Krediten mit Ausnahme von Kassenkrediten, und die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen, dazu für Erwerb, Tausch oder die Veräußerung von Grundstücken, Miet- und Pachtverträge und die Vergabe von Architekten- und Ingenieursverträgen ab einer Vertragshöhe von 1000 Euro.

Damit nicht genug: Die Politiker werden künftig über den Erlass von Geldforderungen der Gemeinde, über Klageerhebungen und -rücknahmen sowie den Abschluss gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleiche beschließen. In der ZO sind die Arbeitsfelder der Ausschüsse detailliert definiert. So soll der Ausschuss für Gemeindeentwicklung künftig auch für Baumfällungen zuständig sein.

Die ZO soll sofort in Kraft treten. In der Vergabeordnung werden die Kompetenzen der Bürgermeisterin und der Verwaltungsspitze beschnitten und detailliert dargestellt, bei welchen Auftragswerten welche Ausschreibungsverfahren in Zukunft zwingend anzuwenden sind.

Bürgermeisterin Horst kommentierte die Änderung der ZO und die neue Vergabeordnung am Freitag mit nur drei Sätzen: „Die umfangreiche Neufassung der Zuständigkeits- und Vergabeordnung zeigt, dass die drei Fraktionen sehr viel Zeit und Arbeit investiert haben. Die Neufassung geht damit einher, dass sich Rat und Verwaltung mit noch mehr Engagement den Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger stellen werden. Ich sehe darin auch die Chance für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung.“