Ratsbeschluss WeilerswistKinder aus eigener Gemeinde werden künftig bevorzugt
Weilerswist – Die Gesamtschule Weilerswist soll in Zukunft Schülerinnen und Schüler bevorzugt aufnehmen, die aus der eigenen Gemeinde stammen. Die umstrittene Empfehlung für die nächste Ratssitzung haben die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Integration, Generationen und Soziales in ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstagabend beschlossen. Bei der Abstimmung sprachen sich 14 der 19 Ratsvertreter für den Priorisierungsantrag der CDU aus und somit gegen die Empfehlung von Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst (parteilos), das alte Verfahren beizubehalten. Der Ausschuss hatte die Entscheidung zuvor bereits einmal verschoben, weil keine Informationen darüber vorlagen, wie viele Schülerinnen und Schüler zuvor abgelehnt wurden.
Wird der Beschluss im Rat bestätigt, werden Schülerinnen und Schüler zwei „Töpfen“ zugeordnet: Weilerswister Anwärterinnen und Anwärter sowie solche aus anderen Kommunen, die innerhalb ihrer Stadt oder Gemeinde nicht die Möglichkeit haben, die gleiche Schulform zu besuchen, werden bevorzugt angenommen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden nur angenommen, wenn Bewerber und Bewerberinnen aus dem ersten Topf die Kapazität der Gesamtschule nicht bereits ausgelastet haben.
Grüne und Bürgermeisterin (parteilos) kritisieren den Beschluss
Insgesamt 120 reguläre Plätze bietet die Gesamtschule im kommenden fünften Jahrgang an. Hinzu kommen 15 Plätze für Kinder, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Die Klassengröße ist auf maximal 27 Kinder in fünf Zügen festgelegt.
Vor allem die Grünen äußerten Kritik an der Priorisierung, weil sie durch die Aufnahme-Einschränkungen einen Verlust der Leistungsheterogenität befürchten, die gerade für eine Gesamtschule wichtig sei. Auch die Bürgermeisterin spricht sich für ein Fortsetzen des alten Aufnahme-Verfahrens ohne Priorisierung aus: Durch die Neuregelung gebe es keine Garantie, dass alle Weilerswister Kinder, die an die Gesamtschule wollten, auch aufgenommen werden, so heißt es in der Beschlussvorlage.
Bewerberinnen und Bewerber aus Erftstadt haben nicht die Möglichkeit, auf eine Gesamtschule in der eigenen Gemeinde zu gehen, und stellen laut Schulentwicklungsplanung die wichtigste Konkurrenz für Weilerswister Gesamtschulanwärterinnen und -anwärter dar. Wird der Beschluss im Rat durchgewunken, hat die Schulleitung außerdem keinen Ermessensspielraum mehr beim Auswahlverfahren der Bewerberinnen und Bewerber, sondern ist verpflichtet, die Priorisierungsregeln zu befolgen. Die CDU hält dagegen: „Die Nachbarkommunen haben bestätigt, dass bei ihnen ein solches Priorisierungsverfahren bereits besteht. Wir sollten da nachziehen.“