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Auf L163Polizei hat neue Erkenntnisse zum tödlichen Unfall an Karneval bei Weilerswist

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt zwei Rettungsdienstmitarbeiter an der Unfallstelle am Karnevalssonntag. Im Hintergrund steht ein Feuerwehrauto.

Nach einem Unfalln in der Nacht zum Rosenmontag auf der L163 zwischen Metternich und Weilerswist sind ein 18- und ein 20-jähriger Mann gestorben. Sie wurden von einem Auto erfasst.

Nach dem Unfall bei Weilerswist hat die Polizei neue Erkenntnisse. Die getöteten Männer waren wohl auf dem Weg zu McDonald's.

Die Ermittlungen nach dem Unfall auf der L163 zwischen Metternich und Weilerswist beschäftigen weiterhin die Behörden. In der Nacht zum Rosenmontag waren zwei Freunde im Alter von 18 und 20 Jahren von einem Auto erfasst und getötet worden. Die jungen Männer hatten zuvor eine Karnevalsfeier besucht.

Der 33 Jahre alte Unfallfahrer hatte nach Angaben der Euskirchener Polizei noch nach rechts ausweichen wollen, traf die jungen Männer aber mit der linken Autoseite. Der 20-Jährige starb noch an der Unfallstelle, der 18-Jährige erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den 33-Jährigen dauern noch an.

Vermutung der Polizei: Freunde wollten zu McDonald's gehen

Doch warum gingen die beiden jungen Männer auf der Fahrbahn, obwohl neben der L163 ein Rad-und Fußweg verläuft? Nach Angaben von Franz Küpper, Pressesprecher der Euskirchener Polizei, ist eine Vermutung, „dass sie auf dem Weg nach Weilerswist zu einem Schnellrestaurant waren“. Ein Autofahrer aus der Freundesgruppe, die die Karnevalsveranstaltung gemeinsam besucht hatte, habe als eine Art „Shuttle-Dienst“ zu McDonald's fungiert, sagt Küpper auf Anfrage.

Da bei der ersten Fahrt das Auto jedoch voll besetzt war, könnte es laut Küpper sein, dass die beiden dem Auto entgegengehen wollten, um bei der nächsten Shuttle-Tour einzusteigen. „Sie sind nach unseren Erkenntnissen dem Fahrzeug auf der Fahrbahn entgegengekommen“, so Küpper. Gestützt werde die Vermutung durch eine Aussage des Shuttle-Fahrers. Als er auf dem Rückweg zur Karnevalsparty war, hatte sich der Unfall bereits ereignet, so Küpper weiter.

Unfall an Karneval: Fahrer hatte weder Alkohol noch Drogen konsumiert

Ferner geht die Polizei zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Unfallfahrer die beiden Männer in der Dunkelheit zu spät gesehen hat. Zudem hat die Polizei ermittelt, dass der Fahrer unmittelbar vor dem Unfall ein anderes Auto überholt hatte. An der Unfallstelle auf der L163 gilt Tempo 100, Überholen ist erlaubt. Wie schnell der 33-Jährige gefahren ist, ist noch nicht bekannt. Laut Küpper liegt das Sachverständigengutachten zur Unfallrekonstruktion noch nicht vor.

Die beiden Opfer waren laut Auskunft der Polizei zum Unfallzeitpunkt „erheblich alkoholisiert“. Der Autofahrer hatte nach dem Unfall eine Blutprobe abgeben müssen. Bei einem Schnelltest an der Unfallstelle wurde weder Alkohol- noch Drogenkonsum festgestellt. Die anschließende Blutuntersuchung bestätigte dies.

Der 33-Jährige habe sich bisher nicht zu den Geschehnissen eingelassen, so Küpper: „Er ist hierzu aber wegen des ihm zustehenden Aussageverweigerungsrechts auch nicht verpflichtet.“ Das Handy und das Fahrzeug des Beschuldigten seien ausgewertet und zwischenzeitlich auch zurückgegeben worden. Küpper: „Hinweise auf einen technischen Defekt am Fahrzeug oder dahingehend, dass das Handy zum Unfallzeitpunkt in Benutzung gewesen sein könnte, haben sich nicht ergeben.“