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Windpark Dahlem IVKreis hat Bauantrag des Betreibers genehmigt

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Die Arbeiten am Windpark Dahlem IV sind seit Sommer 2017 unterbrochen.

Kreis Euskirchen – Die Bauarbeiten im stillgelegten Windpark Dahlem IV können laut Kreisverwaltung weitergehen. Wie Kreispressesprecher Wolfgang Andres auf Anfrage der Redaktion bestätigte, habe der Kreis den Bauantrag der Firma Windpark Dahlem GmbH & Co. KG vom 21. Dezember 2018 genehmigt. Damit dürfen in dem Waldstück die vier Enercon-Windräder mit einer Gesamthöhe von 199 Metern und ein weiteres mit einer Gesamthöhe von 206 Metern zu Ende gebaut werden.

Stillgelegt worden war die Baustelle vom Verwaltungsgericht Aachen im Sommer 2017 nach einem Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) Deutschland. Im September 2018 hatte das Gericht die Baugenehmigung wegen erheblicher Verfahrensfehler für ungültig erklärt.

Gegen diese Entscheidung beantragte die Firma mit der Kreisverwaltung Euskirchen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Zulassung einer Berufung. Über diesen Antrag hat das OVG allerdings wegen der hohen Arbeitsbelastung der zuständigen Kammer bisher nicht entschieden.

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Parallel dazu hatte das Unternehmen einen neuen Bauantrag eingereicht. Diesmal, so teilte der Kreis mit, sei eine „vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung“ durchgeführt worden.

In diesem Rahmen sei es auch zur Öffentlichkeitsbeteiligung gekommen. Gegen den Bauantrag waren beim Kreis 150 Einwendungen eingegangen.

Nabu will Bescheid prüfen

Im September 2019 wurden die Träger öffentlicher Belange und die Bürger angehört. Dabei hatten die Naturschutzverbände, aber auch die Mitglieder der Bürgerinitiative gegen den Windpark Dahlem IV erhebliche Zweifel an der Raumnutzungsanalyse und Umweltverträglichkeitsprüfung geäußert, die der Projektierer, die Firma Duno Air, von Gutachtern hatte erstellen lassen.

Im Blickpunkt stand besonders der Schwarzstorch, der in der Nähe des Windparks einen Horst hat, sowie das Vorkommen an Rotmilanen.Im Unterschied zum ersten Genehmigungsverfahren, so Kreispressesprecher Wolfgang Andres, sei diesmal eine umfangreichere Artenschutzprüfung mit Schwerpunkt Schwarzstorch inklusive einer Raumnutzungsanalyse durchgeführt worden.

Die unzureichende Prüfung sei der Hauptkritikpunkt des Verwaltungsgerichts Aachen im September 2018 gewesen. Der Nabu, so teilte Claudia Rapp-Lange, Beisitzerin im Vorstand des Kreisverbands, auf Anfrage mit, werde nun den Genehmigungsbescheid des Kreises prüfen und dann entscheiden, wie er weiter verfahre.