Einmal kehren – 3,5-mal abrechnenWüschheimer klagen über Straßenreinigungsgebühren
- 6 Wüschheimer Familien beschweren sich in einem Brief bei der Stadt Euskirchen über ungerechte Straßenreinigungsgebühren.
- Sie würden Kosten für die 3,5-fache Grundstückslänge bezahlen.
- Die Antwort der Stadtverwaltung ist für sie eine Enttäuschung.
Euskirchen-Wüschheim – Sechs Familien aus Wüschheim fühlen sich von der Stadt Euskirchen ungerecht behandelt. Sie sind der Meinung, dass sie deutlich zu viel an Straßenreinigungsgebühren bezahlen. Die Verwaltung weist die Vorwürfe zurück. Sie beruft sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung.
Die Häuser der betroffenen Familien liegen an einem privaten Stichweg, der von der Wüschheimer Straße abzweigt. Zwei Grundstücke grenzen an die Wüschheimer Straße, die anderen vier Eigentümer sind Hinterlieger, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt.
Ihre Flächen befinden sich links und rechts des Privatweges, der rund 80 Meter lang ist; sie sind also von der Wüschheimer Straße aus nur indirekt zu erreichen. Die Grundstückslängen der beiden Vorderlieger – ein weiterer Fachbegriff –, die direkt an der Wüschheimer Straße wohnen, summieren sich auf 42 Meter. Auf diesen 42 Metern sorgt die Stadt Euskirchen regelmäßig für die Straßenreinigung und bei Bedarf für den Winterdienst.
Dass sie deutlich mehr zahlen als nur die Gebühren für die 42 Meter Grundstücksgrenze an der Wüschheimer Straße, fiel den sechs Partien erst in diesem Jahr auf, als Marco Heck, der als Letzter mit einem neuen Haus hinzukommen ist, seinen Gebührenbescheid unter die Lupe nahm.
Er allein hatte für 42 Meter zu zahlen. So lang ist die parallel zur Wüschheimer Straße verlaufende Grenze seines Grundstücks, das im hinteren Bereich des Stichwegs liegt. Als er sich bei seinen Nachbarn nach deren Gebührensätzen erkundigte, kam heraus, dass sie zusammen für 144 Meter veranlagt werden. Das sei der 3,5-fache Satz, heißt es in einem Brief, mit dem sich die Nachbarn an die Stadt gewandt haben. „Das ist für uns nicht nachvollziehbar“, schreiben die Wüschheimer weiter. Hoffentlich wolle die Stadt sich nicht an ihnen, den Gebührenzahlern, bereichern.
Tenor der Stadtverwaltung enttäuschend
„Wir bitten um wohlwollende Prüfung und Korrektur der Abgabebescheide und Rückmeldung an uns“, beenden die Wüschheimer ihr Schreiben. Die Rückmeldung haben sie mittlerweile erhalten. Der Tenor ist für sie eine Enttäuschung: Eine Änderung der Straßenreinigungsgebühr komme nicht in Betracht, wie eine Sachbearbeiterin unmissverständlich – und unter Hinweis auf eine Reihe von Paragrafen – mitteilt.
Der Euskirchener Stadtkämmerer Klaus Schmitz bekräftigte auf Anfrage die Stellungnahme, wobei er hinzufügte, dass „aus abgaberechtlichen Gründen eine detaillierte Auskunft über einzelne Sachverhalte und Daten nicht möglich“ sei.
Den Kommunen, so Schmitz weiter, sei es erlaubt, Hinter- und Vorderliegergrundstücke kumulativ, also anhäufend, zu den Kosten der Straßenreinigung heranzuziehen. Hilde Schmitz, eine der Anliegerinnen, sieht das anders: „Die Stadt kehrt 42 Meter Straße. Sie dürfte den Aufwand, den sie damit betreibt, doch eigentlich nur einmal geltend machen. Tatsächlich erhält sie aber mehr als dreimal so viel Geld, indem sie auch die Anwohner belangt, die ihr Grundstück nicht direkt an der Wüschheimer Straße haben.“
Auch Hinterliegergrundstücke würden von Reinigung profitieren
Dagegen erklärt die Stadt, dass die Gebühr gerade nicht als ein Entgelt für die Säuberung einer bestimmten Straßenstrecke vor dem Grundstück, die allein dem Anlieger zugutekäme, verstanden werden dürfe. Vielmehr solle die Gebühr „den besonderen Vorteil abgelten, dass die an einem Grundstück vorbeiführende Straße in ihrer gesamten Länge gereinigt wird und der Grundstückseigentümer die Möglichkeit hat, diesen Zustand zu nutzen“.
Zweierlei Maß
Als die Wüschheimer Bürger sich an die Stadt wandten, kam heraus, dass die Verwaltung in der Vergangenheit offenbar mit zweierlei Maß gemessen hat, so Hilde Schmitz: Eine der Familien, die an dem Stichweg wohnen, habe bis dahin keine Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Nach der Beschwerde änderte sich das prompt: Die Stadt schickte einen Nachveranlagungsbescheid.
Von einem solchen speziellen Vorteil profitieren nicht nur die direkt angrenzenden, sondern auch die hinterliegenden Grundstücke, schreibt Schmitz und beruft sich dabei auf die Rechtsprechung. Die Hinterliegergrundstücke, erklärt der Kämmerer weiter, werden mit der Frontlänge ihrer Grundstücke veranlagt, die parallel zur Straße verläuft. Auch wenn ein Grundstück nicht direkt an die Straße angebunden sei, die eine Kommune reinige, bestehe kein Grund, die Gebühr zu reduzieren oder gar nicht erst festzusetzen.
„Auch wenn subjektiv der Eindruck bei den betroffenen Bürgern entstehen mag, dass hier eine ungerechte Gebührenbelastung vorliegt, so ist dies nicht der Fall“, resümiert Schmitz. Die sechs Wüschheimer Familien haben vorgeschlagen, sich die Gebühren für die 42 Meter Straßenfront zu teilen. Jede Partei hätte in diesem Fall die Kosten für 7 Meter zu tragen. Das lehnt die Stadt aber ab.