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Ex-Kirchenrichter bestreit Mitverantwortung für Missbrauch

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Köln – In einem Missbrauchsprozess gegen einen katholischen Priester vor dem Landgericht Köln hat ein ehemaliger hoher Kirchenfunktionär jede Mitverantwortung bestritten. „Das wurde nicht leichtfertig beiseite geschoben”, versicherte der frühere oberste Kirchenrichter des Erzbistums Köln, Günter Assenmacher, am Donnerstag als Zeuge in dem seit November laufenden Strafprozess. „Leichtfertigkeit an dem Punkt, die lass ich mir nicht vorwerfen.” Der Priester, der in dem Prozess angeklagt ist, soll unter anderem seine drei minderjährigen Nichten missbraucht haben. In dem Prozess haben sich weitere Verdachtsfälle ergeben.

Der heute 70-Jährige war schon 2010 von einer Nichte beschuldigt worden, doch zog sie dies später zurück. Damit habe auch die Kirche keine Möglichkeit mehr gehabt, gegen ihn vorzugehen, sagte Assenmacher in der Zeugenbefragung. Der zwischenzeitlich beurlaubte Priester wurde danach wieder eingesetzt und soll erneut Missbrauch begangen haben.

Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann wollte von Assenmacher wissen, warum dieser damals keine eigene Recherche unternommen habe, um dem Fall auf den Grund zu gehen. Man könne einen Missbrauchsfall schwerlich durch Herumblättern in der Personalakte aufdecken, hielt er ihm vor. Assenmacher antwortete, weitergehende Untersuchungen seien nicht seine Aufgabe gewesen. „Meine Rolle war keine tragende”.

Kaufmann las auch aus einem Schreiben vor, das Assenmacher damals an eine Kollegin im Erzbistum gerichtet hatte, die ihn an den Fall des Priesters erinnert hatte. „Ich hatte die Unterlagen in den Giftschrank hier eingeschlossen und ganz aus dem Blick verloren”, entschuldigte sich Assenmacher damals.

Assenmacher sagte, es sei ihm seinerzeit „komisch” vorgekommen, dass die Nichten des Priesters von ihrer Mutter immer wieder zu ihm geschickt worden seien. Wenn da etwas vorgefallen sein sollte, hätten die Mädchen ihren Onkel doch sicher nicht mehr besuchen wollen und wären auf irgendeine Art verhaltensauffällig geworden. Richter Kaufmann machte daraufhin deutlich, dass dies keineswegs so sein müsse. Es ist seit langem bekannt, dass sich viele Missbrauchstäter darauf verstehen, ihre Opfer emotional eng an sich zu binden.

Assenmacher war seit 1995 als Offizial des Erzbistums Köln für kirchengerichtliche Angelegenheiten zuständig. Im vergangenen Jahr wurden ihm in einem Gutachten Pflichtverletzungen bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen vorgeworfen. Daraufhin entband ihn Kardinal Rainer Maria Woelki zunächst von seinen Dienstpflichten, später schied er aus dem Amt.

© dpa-infocom, dpa:220112-99-684907/4 (dpa)