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Frankreich stellt Verfahren nach Germanwings-Absturz ein

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Marseille – Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Alpen hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert, sagte die Sprecherin der Kammer für Massenunfälle am Donnerstag. Alle 150 Menschen an Bord des Flugs von Barcelona nach Düsseldorf kamen ums Leben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland, viele davon aus Nordrhein-Westfalen.

In dem Verfahren hatten die Ermittler auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa klären wollen. Die Richter entschieden, dass der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung weder gegen natürliche noch gegen juristische Personen erfüllt ist. Damit sprachen sie etwa die von dem Copiloten konsultierten Ärzte sowie die Geschäftsführer der Germanwings - heute Eurowings - und der Konzernmutter Lufthansa von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung frei, das heißt von der Begehung eines möglichen Fehlers. Für seine Entscheidung stützte sich das Gericht unter anderem auf einen Arzt, der als Inspektor für öffentliche Gesundheit tätig ist, und auf ein psychiatrisches Gutachten. Im Endergebnis sei die selbstmörderische Tat des Copiloten trotz seiner festgestellten psychischen Störungen nicht vorhersehbar gewesen, befanden die Richter. Sein Arbeitgeber sei nicht über die Gründe seiner Arbeitsunterbrechungen informiert gewesen und der Copilot habe weder den flugmedizinischen Dienst noch Kollegen ins Bild gesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220303-99-367879/2 (dpa)