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„Gefährliche Orte” in NRW: Regierung nennt Hunderte Straßen

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Düsseldorf – Die Landesregierung hat Hunderte Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen genannt, die im Sinne des Polizeigesetzes „gefährlich und verrufen” sein sollen. Sie beantwortet damit eine Anfrage von AfD-Abgeordneten aus dem Jahr 2017. Weil das Innenministerium diese Anfrage zunächst nicht vollständig beantworten wollte, hatte es jahrelangen Streit gegeben.

Schließlich hatte der NRW-Verfassungsgerichtshof (VGH) die Landesregierung im Januar gezwungen, die Anfrage zu beantworten. Die Abgeordneten hätten einen Informationsanspruch. Nun werden in einer seitenlangen Tabelle Straßen und Plätze genannt, die diese Gebiete definieren sollen. Für Aachen sind 35 Ortsangaben aufgeführt, für Düsseldorf 14. Besonders viele Ortsangaben werden für Köln, Dortmund und Essen genannt.

Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2017. Das NRW-Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei den Begriffen „gefährliche und verrufene Orte” um polizeifachliche Bezeichnungen handelt. Sie definierten nicht, wie man annehmen könnte, Orte, an denen Bürger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Straftaten zu werden. (dpa/lnw)