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Gesundheitsämter sollen Impfpflicht in der Pflege umsetzen

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Düsseldorf – Die ab Mitte März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht soll von den bereits stark belasteten kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. „Im Grunde hat man das jetzt alles wunderbar auf die örtlichen Behörden gedrückt”, kritisierte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtages in Düsseldorf zu den Vorgaben der Bundesebene. Die Systematik des Gesetzes habe die Arbeitgeber weitgehend „rausgelassen”, die in den Tagen nach dem 15. März nur die Ungeimpften in den betroffenen Bereichen melden müssten.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

In NRW gebe es keine andere Möglichkeit, als die Aufgabe an die Gesundheitsämter zu geben, so Laumann. Das Land habe keine eigene Landesstruktur dafür, werde die Gesundheitsämter aber nicht allein lassen. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium erarbeite Handreichungen oder Leitfäden. „Aber es ist einfach, eine solche Impfpflicht ins Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung der Impfpflicht ist eine andere Sache.”

© dpa-infocom, dpa:220119-99-773793/2 (dpa/lnw)