Laumann: Corona-Impfpflicht in Pflege und Kliniken
Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen wird die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal trotz Bedenken an der Praxistauglichkeit umsetzen. Das Gesetz sei beschlossen worden und werde auch so umgesetzt, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. Der CDU-Politiker forderte die Bundesregierung aber auf, den Personenkreis der im Gesundheitswesen Tätigen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht klar zu definieren. Außerdem sei ein Leitfaden notwendig, wie die Gesundheitsämter in Einzelfällen abwägen müssten zwischen Infektionsschutz und Versorgungssicherheit der jeweiligen Einrichtung.
Laumann verwies auf den langen Zeithorizont, den die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Anspruch zu nehmen drohe. Es könne durchaus bis zum Sommer dauern, bis Einzelfall-Entscheidungen zu Personal, das sich nicht impfen lasse wolle, greifen würden. Das Gesetz sei aber nur bis Ende des Jahres befristet. „Da fragt man sich schon: Wie praxistauglich ist das alles?”, so Laumann. Das Gesetz sei zur Zeit der vorherrschenden Delta-Virusvariante verabschiedet worden, inzwischen dominiere Omikron. Zudem sei die Impfquote etwa in Pflegeheimen sehr hoch. „Aber das Gesetz ist in Kraft, und was in Kraft ist, wird auch in NRW vernünftig umgesetzt.”
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuvor die vorübergehende Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angekündigt. Nach Bayern war auch die Union insgesamt bei der Impfpflicht auf die Bremse getreten. Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
© dpa-infocom, dpa:220208-99-33730/3 (dpa/lnw)