Laumann: Mitbestimmung durch Betriebsratswahlen stärken
Düsseldorf – Landesarbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, an den diesjährigen Betriebsratswahlen teilzunehmen. „Die Chance, über Betriebsräte die Ansprüche aus Tarifverträgen durchzusetzen und an der Entwicklung des eigenen Unternehmens mitzuwirken, ist eine der größten Errungenschaften unserer sozialen Marktwirtschaft”, unterstrich er am Dienstag in Düsseldorf.
Betriebsräte gehörten untrennbar zur deutschen Sozialkultur. „In einer Zeit, in der unsere Wirtschaft durch die Dekarbonisierung der Industrie, die Digitalisierung oder geopolitische Umwälzungen vor großen Umbrüchen steht, ist dieses Recht so wichtig wie selten zuvor”, betonte der Arbeitsminister.
Betriebsräte werden alle vier Jahre gewählt. Die diesjährigen Betriebsratswahlen sind deutschlandweit im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai angesetzt. Auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes können in der Privatwirtschaft Betriebsräte gegründet werden, wenn die Unternehmen ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen. 2020 wurden in Westdeutschland nach Angaben des Ministeriums 40 Prozent aller Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten. Aufgabe der Betriebsräte ist es unter anderem, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen zu überwachen, Betriebsvereinbarungen auszuhandeln und Ansprüche aus Tarifverträgen durchzusetzen. „Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Arbeitsschutz und vieles mehr - es geht um die Interessen und Rechte der Beschäftigten, die nur von starken Betriebsräten durchgesetzt werden können”, stellte Laumann fest.
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