AmtsgerichtVerfolgungsfahrt in Burscheid war nicht zu beweisen
Burscheid – Dank einer unsicheren Beweislage hatte Berat K. am Donnerstag Glück. Wegen eines verbotenen „Alleinrennens“ mit dem Audi seines Vaters und aufgrund des Versuch, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, musste sich der 19-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht in Leverkusen verantworten.
Streifenwagen an der Bushaltestelle
Die Tat hatte sich bereits im Oktober 2020 ereignet, als der Angeklagte zwischen zwei und drei Uhr morgens in Burscheid mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Hauptstraße fuhr, und laut Polizeibericht dann abrupt abbremste, als er einen Streifenwagen auf der Höhe der Bushaltestelle Kuckenberg registrierte.
Verfolgung abgebrochen
Laut polizeilichem Bericht fuhr der Streifenwagen dem Auto in das angrenzende Industriegebiet hinterher, um den Fahrer zu kontrollieren, konnte jedoch trotz hoher Geschwindigkeit nicht zu dem Audi aufschließen. Die Aufholjagd musste daraufhin jäh abgebrochen werden, nachdem die beiden Polizeibeamten zu einem anderen Unfall gerufen wurden und dort ihr Einsatz gefordert war.
Wenig später wurde der Angeklagte K. jedoch vor einem Café in der Burscheider Innenstadt erwischt. Die Polizei entzog ihm damals noch in der Nacht den Führerschein.
Beifahrer ins Spiel gebracht
K. stritt vor Gericht jetzt ab, die Polizei während der Fahrt bemerkt zu haben. Er sei in das Industriegebiet abgebogen, habe dort geparkt und mit seinem Beifahrer draußen geraucht. Zum Auto ist K. seiner Aussage nach alleine zurückgekehrt, da sein Beifahrer anschließend zum Haus seiner Freundin weitergelaufen sei.
Die Beweislage gegen den Angeklagten erwies sich als äußerst dünn. Zwischen zwei und drei Uhr morgens gab es keine Augenzeugen in dem Industriegebiet, somit stand die Aussage K.’s gegen die Aussage der Polizeibeamten.
Keine Sirene, keine Lichsignale
Da die Polizei sich in der vermeintlichen Aufholjagd weder durch die Sirene noch durch etwaige Lichtsignale zu erkennen gegeben hatte, bleibt zudem offen, ob K. die Polizei bemerkte hatte. Fest steht jedoch: K. fuhr sowohl in der 50er-Zone als auch in der 30er-Zone des Industriegebiets viel zu schnell. Um allerdings ein alleiniges Autorennen nachweisen zu können, sei die Beweislage zu schwach.
„Sie sind mit Sicherheit viel zu schnell gefahren, nehmen Sie das als Warnung in Zukunft vernünftiger zu fahren“, mahnte der Richter des Amtsgerichts den jungen Angeklagten an. Das Verfahren wurde eingestellt, der Angeklagte muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro an die Verkehrswacht Rheinisch-Bergischer Kreis zahlen.
Er erhält seinen Führerschein zurück, nachdem ihm dieser seit der rasanten Nacht im vergangenem Oktober entzogen worden war.