Die Planung der neuen Feuerwache Dierath in Burscheid geht in die nächste Phase. Das ist der gewählte Standort, diese Vor- und Nachteile birgt er.
BurscheidAusschuss stimmt neuer Feuerwache Dierath zu – geplantes Gewerbegebiet umstritten
Die Feuerwache Dierath zieht nach Nagelsbaum, wo die Stadt Burscheid mittelfristig ein neues Gewerbegebiet plant. Der Neubau der Wache ist der erste Schritt in Richtung Ausdehnung der Siedlungsfläche Burscheids. Die geplante Wache war im Stadtentwicklungsausschuss am Dienstagabend kaum umstritten, einstimmig nahmen die Politikerinnen und Politiker den ersten groben Bebauungsplan an. Eine größere Diskussion ist aber zukünftig zu erwarten, wenn es um das Gewerbegebiet gehen wird: „Wir sind als Grüne gegen die weitere Überplanung der Fläche“, kündigte Ratsmitglied Ute Hentschel an.
Feuerwache Dierath ist zu klein
Grund für den Umzug der Feuerwache ist, dass das jetzige Haus in Dierath im Burscheider Brandschutzbedarfsplan als „nicht arbeitsfähig“ bewertet wird. Es gebe zu wenig Parkplätze für die anrückenden Feuerwehrleute und die Umkleiden seien zu klein, um sich an die sogenannte Schwarz-Weiß-Trennung zwischen Alltagskleidung und Schutzausrüstung zu halten.
Statt der 500 Quadratmeter auf dem Schulgrundstück soll die neue Wache, dann Dierath/Nagelsbaum genannt, 2500 Quadratmeter Fläche, westlich der L291 auf Höhe der Siedlung Neuenhaus erhalten; 1700 Quadratmeter für die Feuerwache plus 800 für die Verkehrsanbindung. Das Gebäude darf zweigeschossig werden, eine erhöhte Decke der Wagenhalle eingerechnet. Noch ist dort Grünfläche zwischen Landstraße, Radtrasse und einem kleinen verschieferten Hof im Süden.
Die Stadt bewertet die Lage an der L291 zwischen K2 nach Blasberg und der Kreuzung Dierath/Industriestraße als günstigen Standort für die Einsatzfahrten der Feuerwehrleute. Eine direkte Zufahrt zur Wache von der Landstraße schließt sie aus, sondern plant eine Stichstraße, die auch die Gewerbefläche bedienen könnte. Das Verkehrskonzept wird noch erarbeitetet, im Ausschuss wurde die Sorge vor längeren Ausrückzeiten bei schlecht geplanter Anbindung geäußert.
Einschätzung der Überflutungsgefahr variiert in den Behörden
Die Verwaltung holte für diesen ersten Bebauungsplan Stellungnahmen beteiligter Partner ein. Herausstach die Antwort der Technischen Werke Burscheid (TWB), die der Einschätzung vor Gefahr durch Starkregen des ursprünglichen Plans drastisch widersprach. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass auch bei extremen Ereignissen das Plangebiet nicht von Überflutung wegen Starkregen betroffen sei. Die TWB aber sehen für den Standort eine „starke Überflutungsgefahr“.
Auch die Untere Umweltschutzbehörde warnte in ihrer Stellungnahme vor größeren Niederschlagsmengen, die über das Grundstück abfließen könnten. Es fällt von der Landstraße über mehrere Höhenmeter bis in den Ölbach ab. Der Ausschuss wies die Bedenken formell zurück, schlug aber eine Berücksichtigung im Konzept zur Niederschlagsentwässerung vor. „Die Feuerwehr soll nicht die erste Fläche sein, die überschwemmt wird“, versicherte Diana Papierz, seit 2022 Amtsleiterin Stadtentwicklung. Das werde im nächsten Schritt abgewogen.
Sorge um Naturschutz wegen angedachten Gewerbegebiets
Gegen den Standort könnte sprechen, dass er außerhalb des aktuell festgesetzten Randes des Burscheider Siedlungsraumes liegt. An dieser Grenze festzuhalten, war eines der Entwicklungsziele im Landschaftsplan für Burscheid und Leichlingen des Kreises. Zudem befindet sich die Fläche zur Hälfte in einem Landschaftsschutzgebiet. Rechtlich setze der vom Ausschuss befürwortete neue Plan die bisherigen außer Kraft. Aber Einwände wegen dieser beiden Umstände sprachen die Grünen, der BUND und die Naturschutzbehörde mit Hinblick auf die möglicherweise noch umfassendere Ausweitung des Standorts im Norden zum Gewerbegebiet aus.
Mit der Ausarbeitung des Gewerbegebiets, das die Stadt als „wohnverträglich“ anstrebt, muss die Stadt auf den neuen Regionalplan der Bezirksregierung warten. Noch ist der Ort als Freiraum und Agrarbereich festgesetzt. Für den Bau der Feuerwache liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.