Landgerichts-UrteilBurscheider wegen sexuellen Missbrauchs viereinhalb Jahre in Haft
Burscheid/Köln – Mehr als 30 000 Bilder und 2760 Videos mit kinderpornografischem Inhalt stellte das Bundeskriminalamt im Dezember 2018 auf den Festplatten des Burscheiders Stefan A. (Name geändert) sicher. Eine Polizeibeamtin in Bergisch Gladbach, unterstützt durch eine Kommissar-Anwärterin, sichtete diese Dateien unter Hochdruck. Im März stieß sie schließlich auch auf Material, das Stefan A. selbst angefertigt hatte.
Der Burscheider wurde wegen sexuellen Missbrauchs an der Leverkusener Schülerin Ayleen (Name geändert) verhaftet. Am Freitag wurde das Urteil im Landgericht Köln verkündet: Stefan A. muss eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten absitzen.
Qualvolle Beweisaufnahme
Richter Christoph Kaufmann betonte, welch außergewöhnlichen Einsatz die beiden Beamtinnen der Polizei geleistet hätten. Auch durch mehr als 1000 Sprachaufzeichnungen des Täters hätten sie sich „quälen“ müssen, so Kaufmann, „dabei war nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität belastend.“ Stefan A. hatte so seine Annährungen an das damals elfjährige Mädchen dokumentiert und in 25 der Tagebuch-ähnlichen Aufzeichnungen sexuelle Handlungen geschildert.
Pädophile Störung
Als „völlig verrückt nach diesem Kind“ beschrieb die Polizeibeamtin den Täter. Ein Psychologe, der ihn während des Verfahrens einschätzte, sprach von „schwärmerischer Verliebtheit“. Festgestellt wurde eine pädophile Störung. Stefan A. habe bewusst Ayleens bedürftige Lebenssituation ausgenutzt: „Sie konnten Ihr Dinge bieten, die Ihr zu Hause so nicht zur Verfügung standen“, resümierte Kaufmann. Gemeint sind regelmäßige Mahlzeiten, eine saubere Wohnung und Ausflüge.
Missbrauch durch den Stiefopa
Auch das Wissen über einen vorangegangenen sexuellen Missbrauch des Kindes durch ihren Stiefopa lastete der Richter dem Angeklagten negativ an. Im Tagebuch hielt A. fest, er habe an dem Tag, an dem Ayleen ihm von der Tat berichtet habe, aus Rücksicht „nichts weiter gemacht“. Am nächsten aber doch wieder. „Sie gehen da manipulativ geschickt vor, reflektiert werden die Grenzen ausgetestet und weiter nach vorne verschoben“, so der Vorwurf des Richters.
Als strafmildernd berücksichtigte die 2. Große Strafkammer hingegen das umfassende Geständnis zu Beginn des Prozesses, wodurch Ayleen eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Dass er keine Vorstrafen hatte, seine soziale Integration und die diagnostizierte pädophilen Störung wertete das Gericht als strafmildernd. Auch er selbst wurde als Kind mehrmals sexuell missbraucht.
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In den meisten Punkten entspricht das Urteil der Forderung der Staatsanwälte. Sechs Monate rechnete die Strafkammer für den Besitz kinderpornografischen Materials und eine höchste Einzelstrafe von drei Jahren für den schwerwiegendsten der zehn Fälle, in denen er Ayleen missbraucht hatte.
Kaufmann ging auch auf das Strafmaß gegen den Stiefopa der Geschädigten ein. Das Düsseldorfer Gericht hatte trotz deutlich schwerwiegenderen sexuellen Missbrauchs damals lediglich vier Jahre Haft verhängt: „Äußerst mild“ kritisierte Richter Kaufmann. In Köln jedenfalls gebe es keine Deals. Sollte die Verteidigung in Revision gehen, müsse Stefan A. damit rechnen, eineinhalb weitere Jahre in Untersuchungshaft zu sitzen, ehe sein Fall neu verhandelt werde.