Ein Wheelie, beleidigende Gesten, eine rücksichtslose Fahrweise: Ein Mann aus Pulheim wird erstmal kein motorisiertes Fahrzeug führen.
RaserPolizei in Burscheid stoppt Motorradfahrer nach Wheelie mit Actioncam

Bei Motorradrennen nach einem Sieg üblich, im Straßenverkehr aber extrem gefährlich und verboten: ein Wheelie (Symbolbild).
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Ein Motorradfahrer hat am Donnerstagnachmittag in Burscheid vor den Augen von Polizisten in einem Streifenwagen eine derart gefährliche Fahrweise an den Tag gelegt, dass er nun zunächst einmal überhaupt kein Fahrzeug mehr führen darf, für das ein Führerschein nötig ist.
Den Angaben der Polizei zufolge trafen die Streifenbeamten auf den 31-jährigen Pulheimer, als sie gegen 16.20 Uhr an der Kreuzung Kaltenherberg/Höhestraße bei Rotlicht warteten. Der Motorradfahrer fuhr bei Grün auf der B51 in Richtung Odenthal derart stark an, dass das Vorderrad zum Wheelie abhob und der Motor laut aufheulte. Anschließend überholte der Mann mehrere Autos mit überhöhter Geschwindigkeit, so dass Fahrzeuge im Gegenverkehr bremsen und ausweichen mussten.
Am Motorrad war Actioncam befestigt
Die Polizisten verfolgten den Motorradfahrer mit Blaulicht und Martinshorn und gaben Zeichen zum Anhalten. Dieser reagierte mit beleidigenden Gesten und beschleunigte stark, um seinen Verfolgern zu entkommen. Als der Motorradfahrer bei stockendem Verkehr in Höhe des Ortsteils Eichenplätzchen verlangsamen musste, gelang es den Beamten, mit ihrem Streifenwagen dessen Weiterfahrt zu stoppen. Sie forderten den Pulheimer auf, ihnen den Zündschlüssel auszuhändigen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft stellten die Beamten nicht nur das Motorrad sicher, sondern auch eine daran befestigte Actioncam und das Handy des Verkehrsrowdys. Der Staatsanwalt ordnete an, dass er sich bis auf Weiteres nicht mehr ans Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen darf. Da er keinen Ausweis mit sich führte, musste der Mann die Beamten zur Feststellung seiner Identität auf die Wache begleiten. Die Polizei ermittelt gegen ihn nun wegen eines verbotenen Kfz-Rennens, der Gefährdung des Straßenverkehrs, des Missbrauchs von Kennzeichen und wegen Beleidigung. (ps)